Neue Regeln für Amateure
Das gilt ab Donnerstag auf den Fußballplätzen in Bayern
Die Bayerische Staatsregierung hat nach der Sitzung des Ministerrates am Dienstag ihr weiteres Vorgehen im Kampf gegen die Corona-Pandemie vorgestellt. Die neuen Maßnahmen betreffen auch den Amateurfußball in Bayern. Mit Inkrafttreten der neuen 14. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ab Donnerstag spielt die Höhe der Inzidenz im Freien grundsätzlich keine Rolle mehr, auch die Unterscheidung zwischen Steh- und Sitzplätzen für Zuschauerinnen und Zuschauer wird nicht mehr vorgenommen.
Bei Sport im Freien entfällt auch weiterhin die 3G-Regel (geimpft, getestet, genesen) für Aktive wie Besucherinnen und Besucher – zugelassen sind unter diesen Bedingungen bis zu 1000 Zuschauerinnen und Zuschauer. Geht die Zahl der Personen darüber hinaus, tritt auch beim Sport im Freien die 3G-Regel in Kraft, wobei die Einhaltung durch Verantwortliche des Heimvereins auch entsprechend kontrolliert werden muss. Sobald die entsprechenden Gesetzestexte und Rahmenpläne veröffentlicht werden, werde auch der Bayerische Fußball-Verband (BFV) umgehend seinen Mitgliedern das überarbeitete und entsprechend angepasste Musterhygienekonzept zur Verfügung stellen, teilt der Verband mit.
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