Keine Reis-Terrassen am Meringer Oberfeld
Das abschüssige Gelände in dem Neubaugebiet stellt Bauherren vor Probleme. Höhere Stützmauern lehnen die Ortspolitiker aber ab.
Sichtbar gefrustet verließen die künftigen Bewohner des Meringer Oberfelds den Sitzungssaal. Sie hätten sich in einigen Details Änderungen der Vorschriften in dem Neubaugebiet gewünscht. Der Gemeinderat lehnte jedoch alle entsprechenden Anträge ab.
Ein strittiger Punkt sind die Stützmauern. Diese dürfen nach dem Bebauungsplan höchstens 50 Zentimeter hoch sein. Zum Teil weisen die Baugrundstücke jedoch ein starkes Gefälle auf. Ein künftiger Bauherr spricht bei seiner Parzelle von einem Höhenunterschied von 1,80 Meter zwischen dem höchsten und dem tiefsten Punkt. Er beantragte, dass Stützmauern zulässig sind, die eine Angleichung an das jeweils höhere Geländeniveau darstellen. Im Fall des Antragstellers wäre dann eine Mauer von 1,80 Meter plus 90 Zentimeter Mauerkrone zulässig, also ein 2,70 Meter hohes Bauwerk, wie Sandra Mihatsch aus der Bauabteilung erläuterte.
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