Noch immer Baustopp am Meringer Kirchenbogen
Seit über eineinhalb Jahren ist die Herzog-Wilhelm-Straße halbseitig gesperrt. Landratsamt will klären, ob das marode Gebäude noch zu retten ist. Bauherr übt heftige Kritik an der Behörde
Einsturzgefahr droht seit eineinhalb Jahren einem Gebäude in der Meringer Herzog-Wilhelm-Straße. Noch immer läuft der Verkehr dort nur über eine Seite der Fahrbahn. Während in Friedberg in der Bauernbräustraße noch darüber diskutiert wird, ob das Gutachten, das dem ehemaligen Weinnest akute Einsturzgefahr attestiert, wirklich Bestand hat, ist die Lage in der Marktgemeinde unstrittig. Bürgermeister Hans-Dieter Kandler bestätigt: „Wir müssen weiter sperren, solange der Bauherr nicht endlich weitere Schritte unternimmt.“
Am Gebäude waren zunächst die lockeren Dachplatten eine Gefahr für die Passanten. Als dann auch noch bei einem Ortstermin des Landratsamtes festgestellt wurde, dass im Gebäude selbst tragende Wände ohne Baugenehmigung abgerissen wurden, forderte die Bauaufsichtsbehörde eine sofortige Sperrung. Das Landratsamt verlangte vom Bauherrn Suad Bucan ein statisches Gutachten, das über die Standsicherheit des Gebäudes Auskunft geben sollte. „Das erste Gutachten war nicht ausreichend und wurde von unserer Behörde angezweifelt“, erklärt Wolfgang Müller, Pressesprecher des Landratamtes Aichach-Friedberg. Ein weiterer Statiker gab schließlich ein zweites Gutachten ab, das erhebliche Sicherheitsmängel feststellte. „Doch war dieser Statiker kein zertifizierte Tragwerksplaner und deshalb verlangte unsere Behörde im Frühjahr 2017 ein weiteres Gutachten“, so Müller. Als auch dieses Gutachten bis Anfang diesen Jahres nicht erbracht wurde, ließ die Baubehörde ein eigenes Gutachten erstellen, dessen Kosten der Bauherr zu tragen hatte. Jetzt liegen die Ergebnisse vor. „Momentan ist das Gebäude standsicher und betretbar“, erklärt Müller. Aber es sei nicht absehbar, wie lange. Deshalb müssen noch immer die Sicherheitsmaßnahmen bestehen bleiben, erläutert Müller die Ausführungen des Gutachters. Ob das Haus in direkter Nachbarschaft zum historischen Kirchenbogen von St. Michael in diesem Zustand noch die Eigenschaften eines Denkmals hat, das muss das Landesamt für Denkmalschutz einschätzen. Der Fall wurde an die Landesbehörde weitergeleitet. Ist es ein Denkmal, muss das Haus wiederhergestellt werden. „Es gibt aber Abstufungen, ob es nur vom äußeren Erscheinungsbild oder auch im Gebäudeinneren vollständig im Urzustand saniert werden muss“, erklärt Müller. Es könnte auch sein, dass das Gebäude abgerissen werden darf und der Neubau sich an die historischen Vorlagen ausrichten muss. „All diese Detailfragen wird in den nächsten Monaten das Landesamt für Denkmalschutz erläutern“, so Müller weiter. Dem Landratsamt gegenüber habe der Eigentümer bereits signalisiert, dass er das Haus gerne abreißen und einen Ersatzbau an diese Stelle errichten wolle.
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