Nachbarin hat vor Gericht keine Chance gegen Halle am Dasinger Ortsrand
Plus Eine Halle in unmittelbarer Nachbarschaft stört eine Dasingerin. Sie zieht vor das Verwaltungsgericht. Doch dort wird klar: Sie hat keinerlei Handhabe.
Ein Grundstück im Grünen, der Blick vom Dorfrand über weite Felder – für manche ist das ein Traum. Der kann aber schnell platzen, wenn plötzlich eine Halle in unmittelbarer Nähe gebaut wird. Unter Umständen hat man dagegen keine rechtliche Handhabe. So wie bei einem Fall in der Dasinger St.-Florian-Straße, der nun vor dem Verwaltungsgericht in Augsburg landete.
Eine Anwohnerin hatte gegen eine im Februar 2022 erlassene Baugenehmigung geklagt, die die Errichtung einer Maschinenhalle für rechtens erklärt. Es ist die dritte größere Halle des landwirtschaftlichen Betriebs, der die Baugenehmigung beantragt hatte. Und dass dies eine Agrar-Firma ist, spielt in diesem Fall eine große Rolle. Um das nachvollziehen zu können, muss man tief ins deutsche Verwaltungsrecht einsteigen.
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