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  3. Mering: Mering regelt künftige Bebauung an der Reifersbrunner Straße

Mering
03.02.2023

Mering regelt künftige Bebauung an der Reifersbrunner Straße

Mit einem Bebauungsplan will der Gemeinderat das Gebiet nordöstlich der Reifersbrunner Straße regeln. Den Blick von oben auf das betroffene Gebiet hat Ballonfahrer Josef Stöhr festgehalten.
Foto: Josef Stöhr

Plus Einige Grundstücke an der Reifersbrunner Straße wären groß genug für Mehrfamilien- oder Reihenhäuser. Aber passt das überhaupt in das Wohnviertel?

Baugrund ist in Mering teuer und gefragt. Entsprechend interessant ist es für Eigentümer, großzügige Grundstücke nachträglich dichter zu bebauen. Vor allem aus früheren Jahren gibt es da in Mering einige Bausünden zu bewundern. Mittlerweile regelt der Gemeinderat jedoch Stück für Stück Siedlungsgebiete nachträglich über einen Bebauungsplan. Aktuell befasst sich das Gremium mit dem Gebiet "nordöstlich der Reifersbrunner Straße". 

Anlass war der Antrag für ein Mehrfamilienhaus mit sieben Wohnungen. Ohne Bebauungsplan hätte das Vorhaben, das nach Ansicht der Ortspolitiker zu massiv für das Viertel ist, genehmigt werden müssen. Das Planungsbüro Steinbacher Consult präsentierte nun in der jüngsten Sitzung erste Untersuchungsergebnisse zu dem Wohngebiet. 

Große Grundstücke am Ortsrand von Mering

Dieses ist geprägt durch Grundstücke mit einer Größe zwischen 500 und 800 Quadratmeter. Am Ortsrand im Nordosten liegen größere Anwesen mit über 800 Quadratmeter und im Südwesten kleinere und dichter bebaute Flächen. Vorherrschend sind eingeschossige Gebäude. Vor allem im südwestlichen Teil überwiegen aber bereits zweigeschossige Bauten. 

Meistens gibt es ein bis zwei Wohneinheiten pro Haus, vereinzelt sind es drei Wohneinheiten und an der Karlstraße stehen zwei Mehrfamilienhäuser mit mehr als drei Wohnungen. Eine wichtige Kennzahl ist außerdem die Grundflächenzahl, die angibt, welcher Anteil des Grundstücks überbaut ist. Diese bewegt sich größtenteils bei 0,3. Deutlich dichter bebaut sind laut Planungsbüro einige Grundstücke mit Reihenhäusern im Süden. Hier sei die Frage, ob das für die weitere Entwicklung des Gebiets ausgeschlossen werden sollte. 

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Aufgefallen war den Planern auch der Ortsrand mit dem Feldweg und den schönen Bäumen, der als Spazierweg zum Spielplatz führt. "Da könnte man überlegen, ob man den Geltungsbereich so fasst, dass die Baumreihe mit aufgenommen und zur Erhaltung festgesetzt wird", sagte Bettina Steinbacher. 

Mindestgröße für Grundstücke soll die Nachverdichtung begrenzen

Die Planerin unterteilte das Gebiet in vier Bereiche mit unterscheidbaren Merkmalen. Um die Verdichtung zu steuern, schlug sie vor, jeweils die zulässige Grundstücksgröße festzulegen. Wenn beispielsweise ein Grundstück mindestens 500 Quadratmeter haben muss, lassen sich die großen Grundstücke am Ortsrand noch einmal teilen und mit einem zweiten Gebäude bebauen, die kleineren jedoch nicht mehr. 

Je nachdem, wie viel Verdichtung gewünscht ist, stellte sie zwei Varianten vor. Bei der einen würde nur direkt am Ortsrand eine künftige Grundstücksgröße von 600 Quadratmetern gelten, in allen anderen Bereichen wären kleinere Grundstücke mit mindestens 400 Quadratmetern zulässig. Alternativ wäre die Vorgabe von mindestens 600 Quadratmetern Grundstücksgröße auch noch für einen großen Bereich zwischen Karlstraße und Luisenstraße denkbar. In dieser Variante würde das Potenzial zur Nachverdichtung deutlich geringer ausfallen. 

Auch die Wohneinheiten pro Haus sollen begrenzt werden

Bürgermeister Florian Mayer zeigte sich interessiert an der Methode, die Nachverdichtung über die Grundstücksgröße zu regeln. "Bei der Zahl der Wohneinheiten sollten wir aber auch Festsetzungen treffen", ergänzte er. Er habe es schon erlebt, dass in einem Reihenhaus drei Wohnungen untergebracht wurden. 

Mathias Stößlein, Fraktionssprecher der UWG, bat darum, als weitere Alternative eine Festsetzung der Grundstücksgrößen auf mindestens 300 und mindestens 500 Quadratmeter zu untersuchen. Das könnte auch für weitere Gebiete in Mering interessante Grundlagen liefern.

Je kleiner die Grundstücke würden, desto schwieriger könnte es mit dem Geh- und Fahrtrecht werden, fürchtete CSU-Fraktionsvorsitzender Georg Resch "Je mehr wir verdichten, umso mehr Ärger gibt es bei den Bürgerinnen und Bürgern untereinander. Nachverdichtung ja, aber alles mit Augenmaß", forderte er. 

Irmgard Singer-Prochazka (SPD) bedankte sich dafür, dass die Planer den Grünzug ins Blickfeld rückten. SPD-Sprecher Andreas Widmann wünschte sich eine Variante, bei der im gesamten Bebauungsplangebiet eine zweigeschossige Bebauung zulässig ist. 

Ohne Gegenstimmen beauftragte der Gemeinderat das Büro Steinbacher Consult einen ersten Bebauungsplanentwurf auf dieser Basis auszuarbeiten. 

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