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Energiepreisbremse
01.03.2023

Das müssen Sie zur Energiepreisbremse wissen

Energiepreise sind jetzt zu großen Teilen gedeckelt.
Foto: Jens Büttner, dpa (Symbolbild)

Ab März greifen die Gas-, Fernwärme- und Strompreisbremsen der Bundesregierung. Wie viel gefördert wird, worauf geachtet werden muss.

Für die Deutschen war dieser Winter ein besonders harter – vor allem beim Blick in den Geldbeutel. Denn die Preise für Energie schossen aufgrund des Ukrainekrieges in Rekordhöhe. Abhilfe schaffen sollen ab 1. März die von der Bundesregierung initiierten Energiepreisbremsen. Die sollen zumindest einen Teil der Mehrkosten bei Strom und Gas abfedern. Doch wie kommt man an die Förderung? Und wie viel kann man damit sparen?

Warum kommen die Energiepreisbremsen?

Die Energiepreisbremsen für Gas, Wärme und Strom wurden im Herbst von der Bundesregierung beschlossen, um den stark steigenden Energiepreisen entgegenzuwirken. Bezahlt werden sie aus einem bis zu 200 Milliarden Euro schweren Sondertopf, der über Schulden finanziert wird. Wie viel davon letztlich verwendet werden wird, hängt von der Preisentwicklung und der Menge an sogenannten „Überschusserlösen“ ab, die von Stromerzeugern abgeschöpft werden sollen. Zum jetzigen Stand sollen sie bis zum 31. Dezember 2023 wirken, könnten aber gegebenenfalls auch bis April verlängert werden.

Wie komme ich an die günstigeren Tarife?

Alle Energieanbieter sind verpflichtet, die Entlastungen automatisch an ihre Kundinnen und Kunden weiterzugeben. Man muss sich also um gar nichts kümmern, die Entlastungen erreichen jeden Haushalt automatisch. Auch rückwirkend für Januar und Februar werde es Rückzahlungen geben, schreibt die Bundesregierung. Ebenso verhält es sich in Mietwohnungen, dort sind Vermieterinnen und Vermieter in der Pflicht, die niedrigeren Preise weiterzugeben. 

Das Problem dabei: Es ist nicht genau geregelt, wann das geschehen muss, erklärt Heidemarie Krause-Böhm von der Verbraucherzentrale Bayern. Das könne auch erst mit der Jahresrechnung geschehen. Wurden allerdings zu Jahresbeginn die Nebenkosten angepasst, müsse die Entlastung zeitnah weitergegeben werden. 

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Wie viel bringen die Energiepreisbremsen?

Für Privathaushalte, Vereine, kleine und mittelgroße Unternehmen, die weniger als 1,5 Millionen Kilowattstunden an Gas oder Fernwärme benötigen, gilt ein Gaspreisdeckel von 12 Cent pro Kilowattstunde. Die günstigsten Tarife auf Preisvergleichsplattformen liegen aktuell bei etwa 11,5 Cent. Fernwärme wird auf 9,5 Cent die Kilowattstunde gedeckelt. Allerdings nur für bis zu 80 Prozent des 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs. Für jede weitere Kilowattstunde gelten die aktuellen Marktpreise. Beim Strom gilt dasselbe. Der gedeckelte Betrag liegt hier bei 40 Cent pro Kilowattstunde. Laut Bundesregierung soll die Strompreisbremse dazu betragen, „dass die Stromkosten insgesamt sinken“. 

Die Begrenzung auf lediglich 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs soll Verbraucherinnen und Verbraucher zudem zum Energiesparen anregen. Denn damit hätten auch schon kleinere Einsparungen relativ große Auswirkungen. Abgesehen davon würden aufgrund des stark fluktuierenden Strompreises und den großen Kostenkluften zwischen einigen Anbietern auch Anbieterwechsel wieder für viele interessanter werden, sagt Heidemarie Krause-Böhm. Auf Strompreisvergleichsplattformen liegen die günstigsten Angebote bei 35,9 Cent, sagt etwa Thorsten Storck von Verivox, also rund vier Cent unterhalb der gedeckelten Summe. Doch für viele Haushalte sei es kaum möglich, noch mehr Energie einzusparen, gibt sie zu bedenken. Andere wiederum hätten finanziell die Möglichkeit, die Energieeffizient ihrer Wohnung oder ihres Hauses zu verbessern, um mehr einzusparen.

Werden auch Haushalte mit anderen Heizmethoden entlastet?

Wer mit Heizöl, Pellets oder Flüssiggas heizt, soll laut Bundesregierung aber nicht in die Röhre schauen. Der Bundestag habe „die Voraussetzung für eine Härtefallregelung geschaffen“. Dafür gibt es einen sogenannten „Wirtschaftsstabilisierungsfonds“ mit 1,8 Milliarden Euro. Die Bundesländer könnten daraus Zuschüsse zur Deckung der Heizkosten zahlen. Wie genau das dann ablaufen soll, sei laut Bundesregierung allerdings erst „noch zu erarbeiten“. 

Krause-Böhm von der Verbraucherzentrale Bayern erklärt, dass sich die Umsetzung auch schwierig gestalten werde. Denn irgendwie müsse überprüft werden, wie hoch der Bedarf und die Kosten eines Haushalts im Vorjahr waren, etwa über Rechnungen von der letzten und der aktuellen Öl- oder Pelletslieferung. Die Institution fordere trotz der Komplexität auch eine Entlastung von nicht leitungsgebundenen Energieträgern. 

Welche Probleme gibt es bei den Energiepreisbremsen?

Ein weiteres Problem sei laut Krause-Böhm, dass die Entlastungen „nach dem Gießkannenprinzip“ funktionierten, also nicht präzise verteilt würden. So sparten sich auch viele Menschen das Geld, die ihren Verbrauch auch ohne Bremse zahlen könnten, während anderen trotz Bremse das Geld ausgehe. Für die Zeit, die zur Umsetzung blieb, sei der Lösungsansatz aber annehmbar, findet sie. Auch die Hauptgeschäftsführerin des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft Kerstin Andreae bringt dieses Argument. Die Gesetze zu den Energiepreisbremsen seien derart komplex geraten, dass die praktische Umsetzung „eine Mammutaufgabe“ sei. 

VKU-Geschäftsführer Ingbert Liebing sagte, alle Unternehmen arbeiteten mit Hochdruck daran, die Preisbremsen fristgerecht umzusetzen. „Selbst wenn es zu Verzögerungen kommen sollte: Alle Verbraucherinnen und Verbraucher werden ihre Entlastungen bekommen.“

Bei Fragen rund um die Energiepreisbremse können sich Verbraucherinnen, Verbraucher und Unternehmen an eine kostenlose Hotline wenden. Die Beratung zur Strom-, Gas- und Wärmepreisbremse gibt es ab sofort unter der Telefonnummer 0800/7888900, wie das Bundeswirtschaftsministerium am Mittwoch in Berlin mitteilte.

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