
Das ändert sich ab Dezember 2017 in Deutschland

Was ändert sich im Dezember 2017 in Deutschland? Besondere Gesetzesänderungen oder Neuregelungen warten diesmal zwar nicht auf die Verbraucher. Aber im Bahnverkehr ändert sich Einiges.
Neue Gesetze treten am 1. Dezember 2017 in Deutschland nicht in Kraft - zumindest keine, die für viele Verbraucher eine besondere Bedeutung hätten. Wichtige Änderungen gibt es dennoch, bei der Bahn und bei vielen Verkehrsverbünden. Denn der Dezember ist traditionell der Monat, in dem die neuen Fahrpläne in Kraft treten.
Änderungen im Dezember bei der Deutschen Bahn
Bei der Deutschen Bahn ändert sich Einiges im Dezember 2017. Die wichtigste Änderung ist die neue 623 Kilometer lange Trasse zwischen München und Berlin. Am 10. Dezember geht das Herzstück der Strecke durch den Thüringer Wald offiziell in Betrieb. Die Reisezeit von München nach Berlin verkürzt sich dann um zwei auf insgesamt etwas weniger als vier Stunden. Drei mal pro Tag wird in Berlin und München gestartet: Jeweils um 6, 12 und 18 Uhr. Außerdem wird es stündliche Verbindungen zwischen Berlin und München mit Halt in Nürnberg, Erfurt, Halle und Leipzig geben. Diese Strecke wird zukünftig in 4 Stunden und 30 Minuten zurückgelegt, 90 Minuten schneller als bisher.
Ebenfalls neu ab 10. Dezember 2017: Zwischen Leipzig und München spart man zukünftig rund 90 Minuten und kommt nach 3 Stunden 15 Minuten am Zielbahnhof an. Und: Die Bahn startet den Regeleinsatz ihres neuen ICE 4. Der Zug wird zuerst auf den Strecken Hamburg – München und Hamburg – Stuttgart eingesetzt.
Sparpreise, Reservierungskosten und Preise für BahnCard 25 und BahnCard 50 bleiben beim Fahrplanwechsel unverändert. Die Fahrpreise in der 2. Klasse steigen allerdings um 1,9 Prozent. .
München bekommt neue MVV-Tarife
Für Pendler im Großraum München wird die tägliche Fahrt zur Arbeit ab Dezember teurer. Die Gesellschafterversammlung hatte nämlich eine Fahrpreisanhebung um durchschnittlich 1,9 Prozent beschlossen. Laut MVV ist die Steigerung die geringste seit 1972. Im Zonentarif beträgt die Preisanpassung im Durchschnitt 2,9 Prozent, im Zeitkartentarif durchschnittlich 1,3 Prozent.
Telefonkunden müssen ab 1. Dezember 2017 besser informiert werden
Telefon- und Internetkunden müssen besser informiert werden. Ab Dezember sind die Anbieter dazu verpflichtet, auf der monatlichen Rechnung die Kündigungsfrist aufzuführen - einschließlich des genauen Datums, zu dem die Kündigung eingehen muss, um eine eventuelle Vertragsverlängerung zu verhindern.
AOL stellt im Dezember seinen Instant Messenger ein
AOL beendet nach zwei Jahrzehnten seinen Messenger-Dienst. "Ab dem 15. Dezember 2017 werden die Produkte und Dienstleistungen von AOL Instant Messenger eingestellt und funktionieren nicht länger", teilt das Unternehmen mit. Einen Ersatz werde es nicht geben. AOL riet dazu, Bilder und Dateien, die man behalten möchte, abzuspeichern. Dies sei bis zum Morgen des 15. Dezembers 2017 möglich.
Kindergeld noch im Dezember 2017 rückwirkend beantragen
Wer für längere Zeit rückwirkend Kindergeld beantragen will, sollte dies noch im Dezember 2017 tun. Denn ab 2018 wird das Kindergeld nur noch rückwirkend für sechs Monate ausgezahlt, erklärt der Steuerzahlerbund. Bisher konnte es nachträglich für maximal vier Jahre zur Auszahlung kommen. Die Neuregelung gilt für alle Anträge, die nach dem 31. Dezember 2017 bei der Familienkasse eingehen.
Eltern sollten also vor dem Jahreswechsel prüfen, ob sie rückwirkend Anspruch auf Kindergeld haben. Dies kann beispielsweise bei volljährigen Kindern bis zum 25. Lebensjahr der Fall sein, wenn diese ein Studium oder eine Ausbildung aufgenommen hatten und ihre Eltern für diesen Zeitraum bisher kein Kindergeld geltend gemacht haben. (AZ)
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