Gericht: Paar muss über 7000 Euro für abgesagte Hochzeit zahlen
Müssen Paare die Miete für eine Hochzeitslocation zahlen, obwohl die Feier wegen der Corona-Pandemie ausfallen musste? Ja, hat nun ein Gericht entschieden.
Wer zahlt für eine wegen Corona abgesagte Hochzeit? Das Landgericht München hat nun entschieden, dass die Raummiete für eine geplante Hochzeit auch dann zu bezahlen ist, wenn die Feier wegen der Corona-Pandemie abgesagt werden musste.
Zum Hintergrund: Der Vermieter eines Schlosses hatte die Summe von 7363,04 Euro eingeklagt für eine Hochzeitsfeier, die am 20. Juni 2020 hätte stattfinden sollen. Wegen der Kontaktbeschränkungen konnte die Feier jedoch nicht stattfinden. Das Paar argumentierte, dass die Räumlichkeiten für eine Hochzeit gemietet wurden. Da jedoch keine Hochzeit stattfand, sei der Vertragszweck nicht erfüllt gewesen.
Corona-Pandemie entbindet nicht von der Vertragstreue
Der Richter hat nun entschieden, dass der Vermieter nicht dazu verpflichtet war, dass auch wirklich eine Hochzeit in seinen Räumen stattfinden muss. Seine Pflicht sei es laut Vertrag nur gewesen, die angemieteten Räume dem Paar zu überlassen. Der Mietzweck sei dabei unerheblich, begründete der Richter. Das Risiko, die gemieteten Räume nutzen zu können, läge beim Mieter. Ein Rücktrittsrecht vom Vertrag bestehe in diesem Fall laut Richter ebenfalls nicht. Zwar habe die Corona-Pandemie die Umstände massiv verändert, deshalb dürfe jedoch nicht die Vertragstreue aufgegeben werden.
Der Richter begründete weiter, dass die beiden Vertragspartner das Problem durch gegenseitige Kooperation hätten lösen können, indem zum Beispiel die Vertragsbedingungen angepasst werden. Nur wenn eine Anpassung unzumutbar sei, greife das Rücktrittsrecht vom Vertrag. Das sei hier jedoch nicht der Fall gewesen.
Der Vermieter habe laut Gericht dem Paar diverse Ersatztermine angeboten, von diesen aber keine Rückmeldung mehr erhalten. Stattdessen zielte das Paar auf eine Vertragsauflösung ab. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (AZ)
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