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Ratgeber
08.06.2020

Mit diesen Tipps vom Steuerberater bekommen Sie Geld zurück

Die Steuererklärung muss bis Ende Juli eingereicht werden. Unsere Experten geben Tipps zum richtigen Ausfüllen.
Foto: Hans-Jürgen Wiedl, dpa (Symbolbild)

Welche Steuerklassen sind die besten? Was ist als Ruheständler zu beachten? Und wie kann ich Handwerkerrechnungen absetzen? Das raten unsere Experten.

Die Steuererklärung rentiert sich für die meisten Arbeitnehmer. Im Schnitt gibt es über tausend Euro zurück, belegen Zahlen des Statistischen Bundesamtes. Das Ausfüllen der Steuererklärung ist aber oft auch eine Tüftelei. Und so hatten die Steuerberater Reiner Kappler von der Kanzlei SWMP in Augsburg und Peter Geirhos, Vizepräsident der Steuerberaterkammer München, am Lesertelefon unserer Redaktion dutzende Fragen zu beantworten. Da wir leider nicht alle Anrufer entgegennehmen konnten, finden Sie hier einen Überblick.

Wer ist zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet?

Bei Arbeitnehmern zieht zwar bereits der Arbeitgeber die Steuer vom Gehalt ab und reicht sie an das Finanzamt weiter. Trotzdem sind viele Arbeitgeber verpflichtet, eine Lohnsteuererklärung abzugeben. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn Ehepaare die Lohnsteuerklassen III und V wählen, wenn man bei mehreren Arbeitgebern beschäftigt ist, wenn das Finanzamt einen Lohnsteuerfreibetrag gewährt hat oder wenn die unversteuerten Nebeneinkünfte 410 Euro im Jahr übersteigen. Auch bei Lohnersatzleistungen des Staates wie Arbeitslosen-, Kranken- oder Elterngeld über 410 Euro im Jahr ist die Erklärung abzugeben.

Wie hoch ist der Grundfreibetrag, ab dem man Einkommensteuer zahlen muss?

Erst ab einem bestimmten Freibetrag wird Einkommensteuer fällig. Dieser liegt für das Jahr 2019 für Ledige bei 9168 Euro und für Verheiratete bei 18.336 Euro. Für das Jahr 2020 sind es 9408 Euro bei Ledigen und 18.816 Euro bei Verheirateten.

Wie lange habe ich für die Steuererklärung Zeit?

Die Frist ist vor einiger Zeit verlängert worden. Die Steuererklärung für das Jahr 2019 muss bis 31. Juli 2020 abgegeben werden. Nutzt man einen Steuerberater, verlängert sich die Frist bis zum 28. Februar 2021. Verpasst man die Fristen, kann das Finanzamt Strafen verhängen.

Besteht als Rentner die Gefahr, dass ich unversehens den Grundfreibetrag überschreite und damit zum Steuerhinterzieher werde?

Rentner sind von der Steuererklärung befreit, wenn ihre Rente unter dem Grundfreibetrag liegt. Wird er überschritten, müssen sie die Steuererklärung machen. Da sich die Renten Stück für Stück erhöhen, gibt es bei Ruheständlern die Sorgen, unbewusst den Freibetrag zu überschreiten. Manche beziehen auch mehrere Renten, etwa auch Witwenrente, sodass sich die Zahlungen addieren. Ein Tipp: Ruheständler können zu den Servicezentren der Finanzämter gehen und abklären lassen, ob sie eine Steuererklärung machen müssen.

Welche Lohnsteuerklasse ist für mich die richtige?

„Allein aus steuerlicher Sicht kann man bei der Lohnsteuerklassenwahl keinen Fehler machen“, beruhigt Steuerberater Reiner Kappler. Bei landläufig als „ungünstig“ bezeichneten Steuerklassen profitiert man später häufig von Einkommensteuererstattung, bei zunächst „günstigen“ Lohnsteuerklassen fordert das Finanzamt häufig eine Steuernachzahlung. „Das ist ein Verschiebebahnhof“, sagt er. Es gibt aber eine Ausnahme: Wer Lohnersatzleistungen wie Elterngeld oder Arbeitslosengeld bezieht, sollte die günstigere Steuerklasse haben. Bei Verheirateten ist dies die Kombination III/V. Wer mehr verdient als der Ehegatte übernimmt im Normalfall die Klasse III. Ein weiterer Tipp: „Wer Steuernachzahlungen vermeiden will, wählt als Paar die Klassen IV/IV“, sagt Kappler. Dann zahlt man wie ein Unverheirateter in der Steuerklasse I jeden Monat etwas mehr Steuer, muss später dafür aber nicht nachzahlen.

Mein Ehegatte ist verstorben, wie lange ist die Splittingtabelle noch anzuwenden?

Das Ehegattensplitting ist noch im Jahr des Todes und im Folgejahr anzuwenden, sagt Steuerberater Geirhos.

Kann ich Kosten für das Homeoffice von der Steuer absetzen?

Hier sind drei Fälle zu unterscheiden, sagt Steuerberater Kappler.

Fall 1 Der Arbeitgeber stellt einen Arbeitsplatz. Dann sind die Kosten leider nicht absetzbar.

Fall 2 Der Arbeitgeber stellt keinen Arbeitsplatz, es gibt nur das Homeoffice. Dann sind die Kosten für das Homeoffice voll in Höhe der anteiligen Raumkosten absetzbar. Ein Beispiel: Angenommen, der Arbeitnehmer zahlt für seine Wohnung 10.000 Euro Miete im Jahr und das Homeoffice nimmt 20 Prozent der Fläche in Anspruch. Dann kann der Beschäftigte 2000 Euro absetzen. Gleiches gilt für Stromkosten, Ausgaben für das Tapezieren und anderes mehr.

Fall 3 Der Arbeitnehmer verbringt nur Teile der Arbeitszeit im Homeoffice. Sind es mehr als drei Tage pro Woche, sind die Kosten in voller Höhe absetzbar, sind es nur zwei Tage oder weniger pro Woche, sind maximal 1250 Euro im Jahr absetzbar.

Was bedeutet die Corona-Zeit für die Absetzbarkeit des Homeoffices, wenn man dort arbeiten musste?

„Schickt einen der Arbeitgeber ins Homeoffice, hat er nach meiner Auffassung kein Arbeitszimmer bereitgestellt und man kann die Kosten in voller Höhe absetzen“, sagt Steuerberater Kappler. „Ich denke, dass es dazu aber noch eine Regelung der Finanzbehörden geben wird.“ Relevant wird dies aber erst für die Steuererklärung im nächsten Jahr.

Wie sieht es mit Kosten für Arbeitsmittel aus, die ich daheim nutze, zum Beispiel ein Notebook?

Kosten für dienstlich genutzte Arbeitsmittel können ganz unabhängig von einem Homeoffice vollständig abgesetzt werden, sagt Steuerberater Geirhos. Längerfristig selbstständig nutzbare Wirtschaftsgüter wie ein Laptop ebenso. Die Anschaffungskosten dürfen netto aber 800 Euro nicht überschreiten, erklärt er. Liegen die Anschaffungskosten über netto 800 Euro, müsse man aber über mehrere Jahre abschreiben. Den Laptop zum Beispiel über drei Jahre.

Welche Handwerkerrechnungen kann ich von der Steuer absetzen?

Handwerkerrechnungen lassen sich von der Steuer absetzen, allerdings nur der Arbeitslohn, die Gerätemiete und Kosten für die An- und Abfahrt, das heißt also alles bis auf das Material, erklärt Steuerberater Kappler. Sein Tipp: „Achten Sie darauf, dass der Handwerker bereits auf seiner Rechnung zwischen Arbeitslohn und Materialkosten unterscheidet, damit man später nicht mit dem Finanzamt diskutieren muss.“

Ein Beispiel: Ich lasse 400 Meter Eisenzaun um mein Grundstück errichten. Dies kostet 10.000 Euro. Was davon kann ich absetzen?

Absetzbar sind nur die Arbeitskosten, die auf dem eigenen Grundstück anfallen, erklärt Kappler. Angenommen das Eisen kostet 3000 Euro, der Arbeitslohn 7000 Euro, wovon 3500 Euro für das Schmieden in der Werkstatt und 3500 Euro für das Aufstellen vor Ort anfallen. Dann sind nur diese 3500 Euro zu 20 Prozent direkt von der Steuerschuld abzugsfähig – maximal aber 1200 Euro. Hier sind es 700 Euro.

Kann ich meine Depotgebühren von der Steuer absetzen?

Leider, sagt Steuerberater Kappler, sind diese reinen Verwaltungskosten nicht abzugsfähig.

Muss ich Geldgeschenke der Steuer anzeigen?

Jede Schenkung ist anzeigepflichtig, sofern sie nicht vor einem Notar mit notariellem Vertrag vollzogen wurde, sagt Steuerberater Geirhos. Ausgenommen seien aber kleinere Beträge, zum Beispiel bei Geburtstagen. „Was über das übliche Maß hinausgeht, sollte vorsichtshalber angezeigt werden“, sagt Geirhos.

Welche Versicherungen können als Sonderausgaben berücksichtigt werden?

Dies sind neben der Kranken-, Pflege- und gesetzlichen Rentenversicherung auch private Haftpflichtversicherungen, Berufsunfähigkeitsversicherungen, Unfallversicherungen und Risikoversicherungen, sagen die Experten.

Lesen Sie dazu auch: Home-Office und Kurzarbeit: Das gilt für die Steuererklärung 2020

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