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Steuererklärung
14.07.2021

So viel Geld gibt's mit den richtigen Steuer-Tipps zurück

Mit dem Elster-Programm lässt sich die Steuererklärung digital erledigen.
Foto: Christin Klose, dpa

Wie setze ich das Homeoffice ab und was muss ich bei den Mieten beachten? Zwei Experten geben am Lesertelefon Antworten. Was sie für die Steuererklärung raten.

Die einen haben in der Corona-Krise ein Homeoffice eingerichtet und dafür Laptop, einen Bürostuhl und Möbel gekauft. Die anderen können die Pendlerpauschale, Versicherungen und anderes mehr von der Steuer absetzen. Die Steuererklärung rentiert sich für die meisten Bürger. Im Schnitt gibt es 1051 Euro zurück, berichtet das Statistische Bundesamt.

Gute Tipps zur Steuererklärung hatten Peter Geirhos, Vizepräsident der Steuerberaterkammer München, und Steuerberater Heinz Hielscher von der Kanzlei HBplus am Lesertelefon unserer Redaktion parat, das wir zusammen mit der Dialog Factory angeboten haben. Da wir leider nicht alle Anrufe entgegennehmen konnten, finden Sie hier einen Überblick.

Wann muss ich meine Steuererklärung für das Jahr 2020 spätestens eingereicht haben?

Wenn die Erklärung von Steuerpflichtigen selbst erstellt wird, hat man dieses Jahr länger Zeit. Die Steuererklärung 2020 muss bis spätestens 31. Oktober 2021 beim Finanzamt eingereicht werden. Sind Angehörige der steuerberatenden Berufe mit der Erstellung beauftragt, verlängert sich der Termin auf den 31. Mai 2022, berichtet das Bayerische Finanzministerium. Steuerpflichtige, die keine Steuererklärung abgeben müssen, dies aber freiwillig tun wollen, haben keinen Termin zu beachten. Sie können ihre Steuererklärung noch 4 Jahre zurück abgeben.

Was passiert, wenn ich die Frist verpasse?

Lesen Sie dazu auch

Bei einer Abgabe nach dem 31. Oktober 2021 fallen für Steuerpflichtige, die zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet sind, Verspätungszuschläge in Höhe von mindestens 25 Euro pro angefangenem Monat an.

Kann ich mein häusliches Arbeitszimmer von der Steuer absetzen?

Besteht ein häusliches Arbeitszimmer, können die Aufwendungen voll abgesetzt werden, wenn dieses in der Corona-Zeit Tätigkeitsmittelpunkt ist, berichtet Steuerberater Geirhos. Verbringt man lediglich bis zu zwei Wochenarbeitstage im häuslichen Arbeitszimmer, ist nur ein begrenzter Abzug bis zu 1250 Euro jährlich möglich. Ein Abzug ist nicht möglich, wenn das Arbeitszimmer auch über zehn Prozent privat genutzt wird oder nicht vom Wohnraum abgetrennt ist. Dann greift die Homeoffice-Pauschale mit fünf Euro je Arbeitstag und maximal 600 Euro im Jahr.

Ich habe eine hohe Zahnarztrechnung in Höhe von 9000 Euro im Juli 2020 bezahlt. Kann ich diese auf mehrere Jahre verteilen?

Steuerpflichtige können Aufwendungen, die als außergewöhnliche Belastungen abziehbar sind, leider nur im Jahr der Zahlung abziehen, berichtet Steuerberater Geirhos. Eine Verteilung auf mehrere Jahre ist nicht zulässig, auch dann nicht, wenn sich die Aufwendungen im Jahr der Zahlung nicht in vollem Umfang steuermindernd auswirken.

Peter Geirhos, Vizepräsident der Steuerberaterkammer München.
Foto: Bestfall

Ich habe vor rund 35 Jahren ein unbebautes Baugrundstück geerbt. Dies soll verkauft werden. Fällt Einkommensteuer an?

Es fällt bei dem Verkauf des Grundstücks keine Einkommensteuer an, berichtet Steuerberater Peter Geirhos.

Muss ich Steuern bezahlen, wenn ich außer der Rente keine weiteren Einkünfte habe?

Dies kommt auf die Höhe der Rente an sowie ab welchem Jahr die Rente erstmals bezogen worden ist. Bei einem Renteneintritt im Kalenderjahr 2015 sind beispielsweise 70 Prozent des Rentenbetrages als Einkünfte anzusetzen. Bei Rentenbezug im Kalenderjahr 2020 sind dies 80 Prozent. Wenn die Rente dann, nach Abzug von Sonderausgaben und anderem, über dem Grundfreibetrag von 9408 Euro für das Jahr 2020 liegt, ist Einkommensteuer zu zahlen, sagt Steuerberater Hielscher.

Ich bin seit 2020 Rentner – mit einer Rente von 800 Euro – und habe Einkünfte aus einer vermieteten Wohnung. Muss ich eine Einkommensteuererklärung abgeben?

Wenn die Rente die einzige Einnahme wäre, würde keine Einkommensteuer abzugeben sein. Wenn zusätzlich Nebeneinkünfte von mehr als 410 Euro erzielt werden, die nicht dem Lohnsteuerabzug unterliegen, so müsste eine Einkommensteuererklärung abgegeben werden, berichtet Steuerberater Hielscher.

Meine Versorgungsbezüge sind bisher mit Steuerklasse III besteuert worden, ab 1. Januar 2021 bin ich in die Steuerklasse IV gewechselt. Wie können die Einkommensteuervorauszahlungen 2021 reduziert werden?

Da die Einkommensteuervorauszahlungen nach den bisherigen Verhältnissen (niedrige Lohnsteuer aufgrund von Steuerklasse III) festgesetzt wurden, sind diese ab dem Jahr 2021 zu hoch festgesetzt. Sie können durch einen Antrag auf Herabsetzung beim Finanzamt reduziert werden, weiß Peter Geirhos.

Steuerberater Heinz Hielscher von der Kanzlei HBplus.
Foto: Hielscher

Sind Scheidungskosten als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig?

Scheidungskosten sind nicht abzugsfähig. Im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes gilt nur dann etwas anderes, wenn der Steuerpflichtige die Kosten des Scheidungsverfahrens zur Sicherung seiner Existenzgrundlage beziehungsweise zur Sicherung von lebensnotwendigen Bedürfnissen aufgebracht hat. Dies ist jedoch nur in sehr seltenen Ausnahmefällen anzunehmen, sagt Heinz Hielscher.

Sind Unterhaltszahlungen des geschiedenen Ehemannes in der Einkommensteuererklärung anzugeben?

Wenn die Zustimmung der Ehefrau zum sogenannten Realsplitting vorliegt, sind die Unterhaltszahlungen in der Einkommensteuererklärung in der Anlage SO als „Sonstige Einkünfte“ zu versteuern. Der Ehemann kann in den Sonderausgaben einen Betrag bis 13.805 Euro in seiner Einkommensteuer abziehen, berichtet Steuerberater Hielscher.

Der Ehemann hat einen zivilrechtlichen Anspruch darauf, dass die Ehefrau zustimmt. Die Zustimmung ist in der Anlage U zu erklären. Weigert sich die Ehefrau, so kann der Ehemann beim Familiengericht die Zustimmung einklagen. Allerdings muss er den Steuernachteil bei der Ehefrau ausgleichen. In einer sogenannten Freistellungserklärung könnte sich der Ehemann verpflichten alle finanziellen Nachteile zu erstatten.

Wenn die Ehefrau keine weiteren Einkünfte hat, so könnten sich die bisherigen Partner verständigen, dass der Ehemann seinen Sonderausgabenabzug auf die Höhe des jeweiligen Grundfreibetrages begrenzt. Bis dahin bleiben die Einnahmen bei der Ehefrau steuerfrei, sodass nichts versteuert werden muss und der Ehemann die Zahlung bei seinen Sonderausgaben geltend machen kann.

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