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  3. Rundfunkbeitrag: Zweitwohnungsinhaber können Antrag auf GEZ-Befreiung stellen

Rundfunkbeitrag
16.08.2018

Zweitwohnungsinhaber können Antrag auf GEZ-Befreiung stellen

Das Bundesverfassungsgericht hält den Rundfunkbeitrag für rechtmäßig. Die Beitragspflicht für eine Zweitwohnung sahen die Richter aber für unvereinbar mit dem Grundgesetz an.
Foto: Jens Kalaene, dpa

Bis 2020 muss eine neue Regelung für den Rundfunkbeitrag für Zweitwohnungen gefunden werden. Bis dahin können Eigentümer offiziell die Befreiung beantragen.

Knapp einen Monat nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Rundfunkbeitrag können Eigentümer von Zweitwohnungen offiziell die Befreiung von dem Beitrag beantragen. Der zuständige Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio teilte am Donnerstag mit, dass entsprechende Formulare zur Verfügung stünden. Das Verfassungsgericht in Karlsruhe hatte Mitte Juli den Beitrag zwar im Wesentlichen für verfassungsgemäß erklärt, aber die Beitragspflicht für Zweitwohnungen gekippt.

Seit 2013 wird der Rundfunkbeitrag pro Wohnung erhoben und ist nicht mehr wie die zuvor erhobene Gebühr an ein Empfangsgerät wie einen Fernseher gebunden. Pro Monat sind derzeit 17,50 Euro zu zahlen. Dieses Finanzierungsmodell für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk erklärte das Verfassungsgericht im Wesentlichen für verfassungsgemäß. Die Beitragspflicht für eine Zweitwohnung sahen die Richter aber für unvereinbar mit dem Grundgesetz an.

Bis 2020 muss eine Neuregelung gefunden werden

Dafür muss deshalb bis zum 30. Juni 2020 eine Neureglung gefunden werden. Bis dahin können sich dem Urteil zufolge Wohnungsinhaber, die bereits für eine Wohnung zahlen, auf Antrag von ihrer Beitragspflicht für weitere Wohnungen befreien lassen.

Die Beitragsservice schuf dafür nun die Voraussetzungen. Die Befreiung sei grundsätzlich rückwirkend zum 18. Juli - dem Tag des Karlsruher Urteils - möglich, erklärte die Verwaltungsgemeinschaft von ARD , ZDF und Deutschlandradio. Die Formulare stehen online unter rundfunkbeitrag.de zur Verfügung, können aber auch zugesandt werden.

Antragsteller müssen den Angaben zufolge nachweisen, dass eine Haupt- und eine Nebenwohnung auf sie angemeldet sind. Die Anträge werden demnach der Reihe nach abgearbeitet, zu viel gezahlte Beiträge erstattet. Alle Bürger, die bereits einen formlosen Befreiungsantrag gestellt hätten, würden angeschrieben, falls noch Angaben fehlen. (afp)

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