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Blitzer
15.04.2024

Blitzer-Einspruch einlegen sinnvoll? So geht man gegen den Bußgeldbescheid vor

Wer von einem Blitzer erwischt wurde und anschließend von der Polizei zur Kasse gebeten wird, muss nicht gleich zahlen. Auch ein Einspruch ist möglich.
Foto: dpa (Symbolbild)

Zu schnell gefahren und geblitzt: Wer vom Blitzer erwischt wurde, erhält einen Bußgeldbescheid. Doch auch ein Einspruch ist möglich. Alle Infos im Überblick.

In vielen Bundesländern werden im Rahmen der Speedweek regelmäßig Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt. Für den ein oder anderen dürfte das auch ein unfreiwilliges Foto und einen Bußgeldbescheid bedeuten. Doch muss man das Knöllchen direkt bezahlen oder kann man auch Einspruch einlegen? Alles, was Sie wissen müssen, lesen Sie hier.

Wer kann Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid einlegen?

Tempolimits sollen die Verkehrssicherheit erhöhen und Unfällen vorbeugen. Blitzer und Radarfallen sollen das Bewusstsein der Autofahrer schärfen, die ausgewiesenen Geschwindigkeitsbegrenzungen auch einzuhalten. Groß angelegte Aktionen wie der Blitzermarathon 2023 tragen dazu bei.

Übrigens sind in Bayern bereits alle Messstellen bekannt. Wer in eine solche hineinrauscht und geblitzt wird, muss mit einer Strafe rechnen. Wie hoch diese ausfällt, ob ein Punkt in Flensburg vergeben oder neben dem Bußgeld sogar ein Fahrverbot verhängt wird, ist von Fall zu Fall unterschiedlich.

Video: dpa

Wenn Betroffene aber einen Bußgeldbescheid erhalten und sich selbst keiner Schuld bewusst sind, muss die Strafe nicht einfach hingenommen werden. Ein Einspruch ist möglich. Dazu ist grundsätzlich jeder berechtigt, schreibt bussgeldrechner.org. Doch nicht immer lohnt sich der Einspruch auch. Wer seinen Fall prüfen lassen möchte, kann eine kostenlose Erstberatung beispielsweise über den Bußgeldcheck machen.

Blitzer: Wann lohnt sich der Einspruch?

Besonders erfolgsversprechend ist ein Einspruch laut bussgeld-info.de, wenn Mess- oder Installationsfehler vorliegen, die Behörde einen formalen Fehler gemacht hat oder das Blitzerfoto nicht eindeutig ist.

Ein Beispiel: Der Bußgeldbescheid könnte demnach auf einer falschen Messung basieren, wenn Betroffene sich sicher sind, die Höchstgeschwindigkeit nicht überschritten zu haben. Hintergrund könnten Fehler bei der Installation sein. War der Blitzer nicht vorschriftsmäßig geeicht, wurde das Gerät falsch aufgestellt oder bedient, könnte sich der Einspruch lohnen.

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In diesen Fällen sollte außerdem Einspruch gegen den Bußgeldbescheid eingelegt werden:

  • Der Bußgeldbescheid ist erst drei Monate nach dem Verstoß bei der betroffenen Person angekommen. In diesem Fall ist die Ordnungswidrigkeit in der Regel bereits verjährt.
  • Auf dem Blitzerfoto ist das Gesicht der Fahrerin oder des Fahrers nicht zu erkennen oder zum Teil verdeckt. Wenn die beschuldigte Person nicht zweifelsfrei erkannt werden kann, kann ihr die Geschwindigkeitsübertretung auch nicht angelastet werden.
  • Auf dem Blitzerfoto sind mehrere Fahrzeuge zu erkennen. In diesem Fall kann die Messung nicht eindeutig zugeordnet werden und ein Einspruch ist möglich.
  • Auch spiegelnde Oberflächen oder ungewollte Reflexionen auf dem Blitzerfoto können den Erfolg eines Einspruchs laut bussgeldkatalog.org begünstigen.

Grundsätzlich benötigt man für einen Einspruch übrigens keinen Anwalt. Diverse Portale und auch der ADAC raten Betroffenen aber, sich einen Rechtsbeistand zu holen, wenn es beispielsweise um eine Akteneinsicht sowie die Prüfung der Aufzeichnungen der Bußgeldstelle und des Messprotokolls geht.

Wie lange kann man Einspruch gegen Blitzer einlegen?

Wer Einspruch gegen einen Blitzer beziehungsweise den zugehörigen Bußgeldbescheid einlegen möchte, sollte sich nicht zu viel Zeit lassen. Laut dem ADAC endet die Frist zwei Wochen nach der Zustellung des Bescheids. Kommt der Einspruch nicht rechtzeitig bei der Bußgeldstelle an, "werden die Sanktionen rechtskräftig und Sie können keine Rechtsmittel mehr einlegen", schreibt bussgeldkatalog.de.

Übrigens: Der Einspruch gegen einen Blitzer ist an sich kostenlos. Kosten können lediglich durch das Honorar einer Anwältin oder eines Anwalts und über ein Gerichtsverfahren entstehen. Und wurde der Einspruch fristgemäß eingelegt, führt das laut ADAC dazu, dass der Bußgeldbescheid nicht rechtskräftig wird. Er muss erstmal also auch nicht gezahlt werden.

Blitzer: Wie wird Einspruch eingelegt?

Der Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid wird laut bussgeldkatalog.org grundsätzliche schriftlich an die Behörde gerichtet, die den Bescheid ausgestellt hat. Die Kontaktdaten der Behörde sollten auf dem Bescheid zu finden sein.

Nach Angaben des ADAC ist für den Einspruch nur ein Satz nötig: "Gegen den Bußgeldbescheid mit dem Aktenzeichen [...] lege ich Einspruch ein." Im Internet sind aber auch zahlreiche Vorlagen zu finden. Das entsprechende Schreiben kann dann per Brief, Fax und eventuell auch per E-Mail an die zuständige Stelle geschickt werden. Wichtig ist aber die Formulierung "Einspruch". Denn im deutschen Recht können laut bussgeldrechner.org Feinheiten den Unterschied machen. Ausdrücke wie "Widerspruch", "Beschwerde" oder "Einwand" sollten demnach nicht genutzt werden. Neben dem Aktenzeichen sollte außerdem auch das Datum des Bußgeldbescheids genannt werden.

Eine Begründung des Einspruchs sollte dem ADAC zufolge übrigens erst gegeben werden, wenn die betroffene Person die Aufzeichnungen der Bußgeldstelle gesehen und ausgewertet hat.

Blitzer: Was kann man nach der Einspruchsfrist noch tun?

Ist die Frist zur Einspruchseinlegung abgelaufen, wird der Bußgeldbescheid in der Regel rechtskräftig. Viel tun können Betroffenen dann nicht mehr - mit einer Ausnahme. Wer die Frist nachweislich ohne eigenes Verschulden versäumt hat, kann dem ADAC zufolge eine Wiedereinsetzung beantragen.

In diesem Fall müssen der Antrag auf Wiedereinsetzung und der Einspruch gleichzeitig beantragt beziehungsweise eingelegt werden. Zudem muss begründet werden, warum die Frist nicht eingehalten werden konnte.

Blitzer: Wie geht es nach dem Einspruch weiter?

Der "Aktuelle Bußgeldrechner für das deutsche Verkehrsrecht" hat auf bussgeldrechner.org erklärt, wie ein Bußgeldverfahren abläuft. Wurde ein Fahrzeug geblitzt, wird die Fahrerin oder der Fahrer zum Tatzeitpunkt ermittelt. Anschließend erhält die beschuldigte Person einen Anhörungsbogen und schließlich den Bußgeldbescheid. Wir der Bescheid akzeptiert und die Strafe angenommen, ist das Verfahren beendet.

So kann es nach dem Einspruch weitergehen:

  • Einspruch gegen den Bußgeldbescheid eingelegt
  • Einspruch wird geprüft

Wird dem Einspruch stattgegeben, war der Einspruch erfolgreich und das Verfahren wird beendet. Wenn nicht, kommt es zum Hauptverfahren, das zum Freispruch, zur Einstellung oder zu einer Verurteilung führen kann. Wird die Verurteilung akzeptiert und die Strafe angenommen, ist das Verfahren beendet.

Ein möglicher weiterer Schritt ist die Rechtsbeschwerde. Diese kann zur Verwerfung oder zur Zurückweisung führen. In beiden Fällen wäre das Verfahren beendet. Möglich ist aber auch eine Aufhebung und Zurückweisung an das Amtsgericht oder eine eigene Sachentscheidung.