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Kabinettsbeschluss
27.04.2022

Virtuelle Hauptversammlung als Dauerlösung geplant

Laut Kabinettsbeschluss sollen Aktiengesellschaften ihre Hauptversammlungen auch künftig virtuell abhalten können.
Foto: Christin Klose/dpa-tmn

Mit Beginn der Corona-Krise wurde es Aktiengesellschaften erlaubt, ihre Hauptversammlungen auch online abzuhalten. Diese Regelung könnte nun auch über die Pandemie hinaus gelten.

Virtuelle Hauptversammlungen sollen nach dem Willen der Bundesregierung auch in Zukunft erlaubt bleiben. Das Bundeskabinett beschloss, die aufgrund der Corona-Pandemie geschaffene Möglichkeit, Hauptversammlungen rein digital abzuhalten, zu verlängern.

Damit werde eine "dauerhafte Lösung, die sowohl die Aktionärsrechte wahrt als auch praktikabel für die Unternehmen bleibt", geschaffen, sagte Justizminister Marco Buschmann (FDP).

Die Entscheidung, ob eine Aktiengesellschaft Online-Hauptversammlungen abhält, bedarf nach Angaben des Bundesjustizministeriums einer Grundlage in der Gesellschaftssatzung. Damit liege die Entscheidung über deren Format bei den Aktionären, hieß es in einer Mitteilung des Ministeriums. "Die Präsenzversammlung bildet damit weiterhin die Grundform der Hauptversammlung."

Wenn der Bundestag den Gesetzentwurf in der jetzigen Form verabschieden sollte, wird es für die Online-Aktionärsversammlung mehrere Voraussetzungen geben. Findet die Hauptversammlung virtuell statt, muss die gesamte Versammlung beispielsweise in Bild und Ton übertragen werden. Elektronisch zur Versammlung zugeschaltete Aktionäre müssen eine Widerspruchsmöglichkeit haben.

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