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Pflege
02.04.2024

Pflege: So viel Sonderurlaub steht Ihnen als Angehörige zu!

In bestimmten Situationen ist es möglich, Sonderurlaub zu nehmen. Der Anspruch ist in Deutschland gesetzlich aber nicht eindeutig geregelt.
Foto: Mascha Brichta, dpa (Symbolbild)

Sonderurlaub steht Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern unter bestimmten Voraussetzungen zu. Kann er aber auch für die Pflege von Angehörigen genommen werden? Alle Infos im Artikel.

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben in Deutschland nach dem Bundesurlaubsgesetz einen Urlaubsanspruch von mindestens 20 Tagen bei einer 5-Tage-Woche. Doch bei besonderen Ereignissen und wenn Betroffene unverschuldet nicht zur Arbeit kommen können, gibt es die Möglichkeit Sonderurlaub zu beantragen.

Was Sonderurlaub ist und ob er auch für die Pflege Angehöriger eingesetzt werden kann, lesen Sie hier.

Was ist Sonderurlaub und wer kann ihn beantragen?

Sonderurlaub ist laut arbeitsrechte.de eine Form des Urlaubs, der unvorhergesehen und aufgrund von persönlichen Umständen nötig wird. Die Rede ist von einer "Ausnahmesituation im Leben eines Arbeitnehmers".

Die gesetzliche Grundlage für den Anspruch auf Sonderurlaub bildet der Paragraf 616 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Dort ist geregelt, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer weiterhin Anspruch auf Vergütung haben, wenn sie für eine "verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit" ihrer Arbeit nicht nachgehen, weil sie ohne eigenes Verschulden aus persönlichen Gründen verhindert sind.

Genauer benannt sind die möglichen Gründe im Gesetzestext allerdings nicht. Laut arbeitsrechte.de orientieren sich die meisten Arbeitgeber daher an den im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) genannten Anlässen für Sonderurlaub. Grundsätzlich gilt laut Stiftung Warentest aber, dass Arbeitgeber in ihrem Betrieb die Gültigkeit von Paragraf 616 BGB eingrenzen oder aufheben können. Zudem muss der Sonderurlaub beantragt und genehmigt werden.

Sonderurlaub für die Pflege Angehöriger: Geht das?

Sonderurlaub kann nur mit Begründung genommen werden - und der Grund muss wichtig sein. Als mögliche wichtige Gründe für eine bezahlte Freistellung nennt haufe.de unter anderem die Pflege von mindestens einem Kind unter 18 Jahren sowie die Pflege eines pflegebedürftigen Angehörigen.

Auch die IHK Ulm nennt neben Gründen wie der eigenen Hochzeit oder der der Kinder sowie Todesfällen, nötigen Umzügen, der Ausübung eines Ehrenamts oder der Wahrnehmung öffentlicher Pflichten ebenfalls die Pflege naher Angehöriger. Gemeint sind nach Angaben der IHK etwa Ehepartner, Kinder, Geschwister oder die Eltern - Großeltern werden bei der Aufzählung der Handelskammer ausgenommen. Laut dem Bundesgesundheitsministerium gelten sie aber als nahe Angehörige.

Pflege Angehöriger: Worauf ist beim Sonderurlaub zu achten?

Dass Sonderurlaub für die Pflege Angehöriger genommen werden kann, sieht auch das Pflegemagazin libify.de als gesetzt - allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen und meist ohne Bezahlung.

Da Sonderurlaub etwa wie bei einem Todesfall eher für unvorhersehbare Situationen gedacht ist, kann auch im Pflegefall laut dem Magazin nur Sonderurlaub genommen werden, wenn es sich um einen akuten Fall handelt. Gemeint ist eine plötzliche und unvermittelte Pflegesituation.

Wie das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend auf wege-zur-pflege.de schreibt, können Pflegende in einem solchen Akutfall bis zu zehn Arbeitstage der Arbeit fernbleiben, um etwa eine bedarfsgerechte Pflege zu organisieren oder eine pflegerische Versorgung sicherzustellen. Während dieser kurzfristigen Arbeitsverhinderung besteht laut libify.com kein Anspruch auf Gehalt, außer es ist vertraglich anders geregelt. Bei der Pflegekasse kann aber ein Pflegeuntersützungsgeld beantragt werden, das quasi als Gehaltsersatz dient. Mit dem Antrag muss in der Regel auch eine ärztliche Bescheinigung vorgelegt werden, nach der davon auszugehen ist, dass die pflegebedürftige Person einen Pflegegrad erhält.

Insbesondere wenn es nicht nur um eine kurzzeitige Arbeitsverhinderung geht, gibt es noch weitere Möglichkeiten für pflegende Angehörige sich für die Pflege von der Arbeit freistellen zu lassen. Das Gehalt wird dann in der Regel nicht weiter bezahlt, aber es gibt eine bezahlte Pflegezeit.