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Finanzen
27.04.2024

Rente und GEZ: Wie kann man sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen?

Wer eine Rente bezieht, ist nicht automatisch vom Rundfunkbeitrag befreit.
Foto: Jens Kalaene, dpa (Symbolbild)

Manche Rentnerinnen und Rentner können sich vom Rundfunkbeitrag - früher GEZ - befreien lassen. Welche Bedingungen dafür gelten und wie Sie vorgehen, erfahren Sie hier.

In Zeiten von steigenden Energiekosten, Inflation und nur geringfügigen Rentenausgleichen müssen Rentnerinnen und Rentner derzeit jeden Euro zweimal umdrehen - und dort sparen, wo es nur irgendwie geht. Zu den regelmäßig anfallenden Kosten in deutschen Haushalten zählt auch der Rundfunkbeitrag - ehemals als GEZ-Gebühr bezeichnet. Jeden Monat fließen dabei 18,36 Euro pro Wohnung an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk von ARD, ZDF und Deutschlandradio.

Rente und GEZ: Müssen alle Rentner die Rundfunkgebühr zahlen?

Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio erklärt: "Grund­sätzlich gilt: Für jede Wohnung wird monat­lich ein Rund­funk­beitrag von 18,36 Euro erhoben, unab­hängig davon, wie viele Personen in dieser Wohnung leben." Dazu zählen auch Menschen, die eine Rente beziehen. Denn auch ihnen ist es möglich, das Angebot der öffentlich-rechtlichen Medien zu nutzen. Der Beitragsservice schreibt: "Rentner beteiligen sich gemeinschaftlich und solidarisch an der Finanzierung des Rundfunkbeitrags."

Allerdings lässt sich für manche Personen "unter bestimmten Voraus­setzun­gen" eine Ermäßi­gung oder Befreiung zu beantragen. Dazu zählen - neben Studierenden, die BAföG beziehen, Menschen mit Behinderung oder Geflüchteten - auch Rentnerinnen und Rentner. Aber welche Voraussetzungen müssen Rentenbezieher für die Befreiung erfüllen?

Rente und GEZ: Welche Voraussetzungen gibt es für eine Befreiung von der Rundfunkgebühr?

Tatsächlich können Rentnerinnen und Rentner von der Rundfunkgebühr befreit werden. Doch Achtung: "Wenn Sie Rente beziehen, sind Sie nicht automatisch von der Beitragspflicht befreit", so der Beitragsservice. Ob Sie als Rentenbezieher dennoch von der Gebühr befreit werden können, hängt von anderen finanziellen Umständen ab: Erhalten Sie zusätzlich zu Ihrer Rente eine Sozialleistung, können Sie eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht beantragen.

Zu den Sozialleistungen, die eine Befreiung von der Rundfunkgebühr ermöglichen, zählen das Bürgergeld (früher Arbeitslosengeld II oder Hartz IV), Sozialhilfe oder die Grundsicherung im Alter. Letztere erhalten alle Personen, "die die Regelaltersgrenze überschritten haben und deren Einkommen nicht ausreicht um ihren Lebensunterhalt zu decken", erklärt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS).

Rente und GEZ: Befreiung vom Rundfunkbeitrag beantragen

Die Antragsformulare, mit denen eine Befreiung oder Beitragsminderung beantragt werden kann, sind bei den Städten und Gemeinden, bei den leistungsgewährenden Behörden sowie beim Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio - etwa auf dessen Internetseite - verfügbar.

Das Online-Formular führt Sie dort Schritt für Schritt durch den Antrag. Der Beitragsservice versichert: "Eine zusätz­liche An­meldung ist nicht not­wendig." Lediglich ein PDF-Reader wird benötigt, um das Formular an­zu­zeigen.

Rente und GEZ: Nachweise für eine Befreiung von Rundfunkbeitrag

Selbstverständlich braucht der Rundfunkservice für eine Befreiung entsprechende Nachweise. Rentner, die etwa eine Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung nach dem Vierten Kapitel des SGB XII erhalten, müssen eine aktuelle Bescheinigung oder einen aktuellen Bewilligungsbescheid über den Bezug vorlegen. Dasselbe gilt für Rentner, die unter bestimmten Sondervoraussetzungen Bürgergeld trotz Rente erhalten. Welche Nachweise genau einzureichen sind, hat der Beitragsservice in einer Überblick-Broschüre aufgelistet.

Am Ende des Arbeitslebens folgt optimalerweise der wohlverdiente Ruhestand. Können Paare einen gemeinsamen Renteneintritt vollziehen?