Gasthaus "Lenderstuben" will Außenanlage in Balzhausen umbauen
Flächennutzungs- und Bebauungsplan gingen in die Anhörung und wurden öffentlich ausgelegt. Was im Gemeinderat Balzhausen besprochen wurde.
Bei der jüngsten Sitzung des Gemeinderates Balzhausen ging es abendfüllend um die Änderungen des Flächennutzungsplans (FNP) und des Bebauungsplans (BBP) für den Bereich "Mischgebiet nördlich der Ringeisenstraße". Planer Gerhard Glogger erläuterte die Stellungnahmen für Änderungen. Diese kamen überwiegend vom Landratsamt (LRA) Günzburg.
Teiche und ein Schwimmbecken sollen in Balzhausen entstehen
Die Gemeinde will den FNP für den Bereich "Mischgebiet nördlich der Ringeisenstraße" im Nordwesten des Ortes ändern. Dadurch sollen Erweiterungs- und Entwicklungsmöglichkeiten für den Inhaber der Gaststätte "Lenderstuben" geschaffen werden. Geplant sind die Umgestaltung der Außenfläche mit kleinen Teichen und einem Schwimmbecken, einer Liegewiese sowie einer Betriebsleiterwohnung mit Doppelgarage. Auch die Erweiterung des 2017 errichteten Hotels wird ins Auge gefasst.
Das 1,2 Hektar große Planungsgebiet liegt im Süden und Osten direkt am Dorfgebiet. Im Westen befinden sich landwirtschaftlich genutzte Flächen. Im Norden grenzt das Gewerbegebiet "Wiesweg" an. Geruchs-, Staub- und Lärmbelästigung aus der Landwirtschaft muss der Bauherr hinnehmen, so Glogger.
Das Wasserwirtschaftsamt meint, dass aufgrund der Grundwasserverhältnisse eine Versickerung mittels Rigolen, Rückhalte- und Sickerbecken nicht möglich sei. Hier widerspricht der Architekt dem Amt und erläutert: Beim Bau des Hotels habe man Bohrungen durchgeführt und festgestellt, dass die verschiedenen Bodenschichten sehr wohl für eine Versickerung geeignet seien.
Sonnenkollektoren dürfen Nachbarn nicht beeinträchtigen
Für den BBP gingen bis auf Kleinigkeiten identische Hinweise ein. Wenn die Nachbarn nicht beeinträchtigt werden, sind laut LRA Sonnenkollektoren zulässig. Da sich der neue BBP mit dem BBP "Mindelmähder" teilweise überschneidet, ist dieser außer Kraft zu setzen.
Die untere Naturschutzbehörde bemängelt, dass bisher noch keine Planung für die Eingrünung des Bauareals vorliege. Diese müsse bei der Vorlage des Bauplanes vorhanden sein und in der ersten Pflanzperiode nach Beendigung der Maßnahmen vollzogen werden und dauerhaft erhalten bleiben.
Als Ausgleichsfläche wurde in Ermangelung eines gemeindlichen Grundstückes eine Teilfläche der Gemarkung Mindelzell ausgewählt. Dort soll, laut LRA, ein Waldmantel mit Buschbepflanzung entstehen.
In einem Sammelbeschluss befürworteten die Räte mit 11:0 Stimmen die vorgetragenen Einwände und Hinweise zur Änderung des BBP, des FNP und den dazugehörenden Satzungen samt Umweltbericht. Der Planer soll diese einarbeiten und eine erneute Auslegung vornehmen.
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