Offingen will weitere Baulücke schließen
Plus Im Marktgemeinderat wurde der Vorentwurf für den Bebauungsplan „Hinter den Gärten III" vorgestellt. Auch um die Fahrradabstellplätze am Bahnhof ging es.
Am westlichen Ortsrand von Offingen, im Bereich nördlich des Landstroster Wegs und der Straße Hinter den Gärten, soll weiteres Bauland entstehen. In der Sitzung am Montag hat der Offinger Marktgemeinderat den Aufstellungsbeschluss sowie den Billigungs- und Auslegungsbeschluss für den Bebauungsplan „Hinter den Gärten III“ gefasst. Er bezieht sich auf eine erste Teilfläche, die an das bereits bestehende Wohngebiet „Hinter den Gärten II“ anschließt und im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche dargestellt ist.
Ingo Blatter vom Gundelfinger Planungsbüro Blatter Burger stellte den Vorentwurf vor. Ausgewiesen wird ein allgemeines Wohngebiet. Die geplanten sechs Bauplätze sind über eine Erschließungsstraße mit einer Wendeanlage von der Straße Hinter den Gärten erschlossen. Eine spätere Erweiterung nach Süden ist in ähnlicher Form möglich. Zulässig sind Einzel- und Doppelhäuser mit maximal zwei Vollgeschossen sowie zwei Wohnungen je Wohngebäude. Weiter sind Sattel-, Walm- und Pultdächer wie auch Flachdächer erlaubt. Größere Hausanlagen würden nicht passen, betonte Blatter. Karsten Feil (CSU) schlug eine Wasserrückhaltung über Zisternen vor, falls eine Bodenversickerung, wie in dem Entwurf vorgesehen, nicht ausreiche. Monika Schweizer (SPD) regte an, keine Steingärten zuzulassen, auch sollte eine Eingrünung mit ökologisch wertvollen Sträuchern anstelle von Thuja- oder Ligusterhecken erfolgen. Hinsichtlich der Bepflanzung, auch als möglicher Windschutz, sah es Blatter als sinnvoller, Empfehlungen auszusprechen. Wie bereits bei anderen Baugebieten, sind entlang der öffentlichen Verkehrsflächen auf eine Grundstückstiefe von drei Metern keine Einfriedungen zulässig, wobei die jeweiligen Zonen entsprechend gärtnerisch zu gestalten sind.
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