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  3. Gemeinderat: Auch zweites Bürgerbegehren ist zulässig

Gemeinderat
13.07.2011

Auch zweites Bürgerbegehren ist zulässig

„Die Reihenfolge der Entscheide richtet sich nach dem zeitlichen Eingang der Bürgerbegehren.“2. Bürgermeister Rainer Finkel

Am 11. September wird in Bubesheim über den Bau des Gas- und Dampfturbinenkraftwerks abgestimmt

Bubesheim Auch das zweite Bürgerbegehren in Bubesheim, das sich für den Bau eines Gas- und Dampfturbinenkraftwerks (GuD) auf dem ehemaligen Fliegerhorstgelände ausspricht, hat die Hürde der rechtlichen Beurteilung über die Zulässigkeit gemeistert. Einstimmig beurteilten die Gemeinderäte das Bürgerbegehren formell und materiell für in Ordnung.

Damit stimmen am 11. September die Bubesheimer Bürger in einem Bürgerentscheid über das Pro-Kraftwerk- und über das Contra-Kraftwerk-Begehren ab. 2. Bürgermeister Rainer Finkel (CSU), der Bürgermeister Walter Sauter vertrat, stellte nochmals klar: „An eine politische Bewertung der geplanten Ansiedlung eines Kraftwerks ist nicht gedacht, nur die rechtlichen Belange zählen.“ Die gingen die acht anwesenden Gemeinderäte dann auch Punkt für Punkt durch. Von den 261 Unterschriften, die am 4. Juli eingereicht wurden, konnten 254 anerkannt werden. 111 Unterschriften hätten laut Gemeindeordnung gereicht.

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