Beim Wassersport ist Zurückhaltung geboten
Das Landratsamt informiert darüber, was bei einem Aufenthalt an einem Badegewässer alles zu beachten ist. Über Ge- und Verbote nach der Sitzung der Staatsregierung.
Das Wetter lockt wohl bald wieder zu Freizeitaktivitäten an die zahlreichen Gewässer im Landkreis Günzburg. Wie steht es aber aktuell mit den Einschränkungen durch die Corona-Krise? In Abstimmung mit dem Innenministerium teilt das Landratsamt Günzburg am Dienstag mit, was aktuell zu beachten ist:
Der Schutzzweck aller angeordneten Maßnahmen ist die Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus. Jeder ist demnach angehalten, die physischen Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren, wie es inzwischen heißt. „Wo immer möglich, ist ein Mindestabstand zwischen zwei Personen von 1,5 Metern einzuhalten. Ansammlungen im öffentlichen Raum bleiben verboten. Es ist künftig erlaubt, neben einer weiteren Person auch die engere Familie (neben Ehegatten, Lebenspartnern und Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft) auch Verwandte in gerader Linie und Geschwister zu treffen oder zu besuchen.“
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