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Betrunken zwei Jugendliche geschlagen
06.04.2011

Nach Ausraster: Verfahren gegen Bürgermeister wird eingestellt

„Die Verletzungen waren gering, die Beteiligten haben sich im Einvernehmen geeinigt.“Leitender Oberstaatsanwalt Dr. Johann Kreuzpointner

Aufatmen bei Bürgermeister Thomas Wörz: Die Staatsanwaltschaft wird das Verfahren gegen den Offinger Rathauschef wegen des Verdachts der Körperverletzung gegen die Zahlung einer Geldauflage einstellen.

Aufatmen bei Bürgermeister Thomas Wörz. Die Staatsanwaltschaft Memmingen wird das Verfahren gegen den Offinger Rathauschef wegen des Verdachts der Körperverletzung gegen die Zahlung einer Geldauflage einstellen, teilte am Dienstag der Leitende Oberstaatsanwalt Dr. Johann Kreuzpointner auf Anfrage der Günzburger Zeitung mit. Der 38-Jährige hatte eigenen Angaben zufolge nach dem Offinger Faschingsumzug zu viel Alkohol getrunken und auf dem Nachhauseweg wegen eines Missverständnisses zwei Jugendliche geschlagen (die GZ berichtete). Nach seinem Ausraster hatte sich der SPD-Politiker wiederholt öffentlich entschuldigt – zuletzt am Sonntag in der Bürgerversammlung.

Die Staatsanwaltschaft und die Verteidigung hätten vereinbart, das Verfahren gegen die Zahlung einer Geldauflage einzustellen, sagte gestern Dr. Johann Kreuzpointner, ohne die genaue Höhe zu nennen. Es sei „ein nicht unerheblicher Betrag“, den der Offinger Bürgermeister an eine soziale Einrichtung zahlen muss. Die Polizeiinspektion in Burgau hatte wegen des Verdachts der Körperverletzung, der Beleidigung und des Hausfriedensbruchs ermittelt. Für die Verfolgung der Beleidigung und des Hausfriedensbruchs fehle es an dem dazu erforderlichen Strafantrag, erläuterte Kreuzpointner. Die Eltern der betroffenen Jugendlichen hätten keinen entsprechenden Antrag gestellt. Der Oberstaatsanwalt begründete die Einstellung des Verfahrens wegen des Verdachts der Körperverletzung damit, dass die Jugendlichen kein Interesse daran hätten. „Die Verletzungen waren gering, die Beteiligten haben sich im Einvernehmen geeinigt“, sagte Kreuzpointner. Die Staatsanwaltschaft Memmingen habe deshalb die Einstellung des Verfahrens angeboten, wenn Wörz die Geldauflage an eine gemeinnützige Einrichtung zahle.

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