Ermittlungen auch gegen Stadträte
Das Verfahren gegen Burgaus Bürgermeister Konrad Barm ist eingestellt. Nun zeigt sich, wen der Staatsanwalt noch im Visier hatte. Mit dessen Arbeit ist ein Bürger unzufrieden.
Nach einem knappen Jahr hat die Staatsanwaltschaft Memmingen die Ermittlungen gegen Burgaus Bürgermeister Konrad Barm und den ehemaligen Kämmerer Friedrich Steinle eingestellt (wir berichteten). Wie aus dem entsprechenden Schreiben der Behörde hervorgeht, das unserer Zeitung vorliegt, waren auch die Stadtratsmitglieder sowie das Landratsamt im Visier der Ermittler. Der Bürger, der Anzeige erstattet hatte, ist nicht zufrieden, dass die Staatsanwaltschaft das Verfahren im Abwassergebühren-Skandal nicht fortführt. Er wird aber wohl keine Beschwerde einlegen, sagt er im Gespräch mit unserer Zeitung.
Dabei beziehe sich die Behörde teilweise wortwörtlich auf mehrere Jahre alte Schriftsätze der Rechtsaufsicht, habe selbst aber offenbar keine eigenen Berechnungen angestellt – und zudem sei ein Sachverhalt der Anzeige nicht berücksichtigt worden.
Dabei geht es darum, dass die Stadt Angaben zu den Flächen der Anschließer an das Abwassersystem nach unten korrigiert habe und die Gemeinde somit innerhalb von nur 16 Monaten um knapp 400000 Quadratmeter geschrumpft sein müsste. Doch je kleiner die Flächenmenge sei, desto höher werde der Hebesatz. Das alles habe die Staatsanwaltschaft nicht überprüft – und auch die Rechtsaufsicht beim Landratsamt Günzburg interessiere sich nicht dafür.
Rechtsaufsicht will Schreiben erst prüfen
Dort sagt Geschäftsbereichsleiter Richard Wiedemann auf Anfrage, dass der Behörde das Schreiben der Staatsanwaltschaft noch nicht vorliege. Erst wenn es geprüft worden sei, könne überhaupt entschieden werden, wie die Rechtsaufsicht weiter vorgeht. Bürgermeister Konrad Barm sagt, die Memminger Ermittler hätten ihm nur mitgeteilt, dass das Verfahren gegen ihn eingestellt sei, mehr nicht. Und Staatsanwalt Thomas Hörmann wiederum mag sich nicht zu dem äußern, was der Bürger kritisiert. Erst müsse er abwarten, ob noch Beschwerde eingelegt werde oder nicht.
Wie berichtet, sieht die Staatsanwaltschaft keinen hinreichenden Tatverdacht für ein strafbares Verhalten. Zweifelhaft sei, so heißt es in der Begründung zur Einstellung des Verfahrens, dass durch das Nichterheben von Gebühren der Tatbestand der Untreue erfüllt sei.
Staatsanwalt spricht von "fahrlässigem Handeln"
Ob die Vorschrift, Benutzungsentgelte von den Bürgern zu verlangen, eine Pflicht darstelle, sei auch fraglich. Vielmehr werde hier ein Ermessen eingeräumt. „Entscheidend ist, dass eine Nacherhebung mangels durchgeführter Kalkulation nach Ansicht des BKPV (des Prüfverbands, d. Red.), nicht mehr möglich war“, heißt es weiter. „Inwieweit die Beschuldigten hiervon Kenntnis hatten und daher eine Vermögensschädigung der Gemeinde in Kauf nahmen, ist hingegen offen.“ Insgesamt könne nur von einem fahrlässigen Handeln ausgegangen werden.
Auch dass von den Vorgaben eines Bürgerentscheids abgewichen worden sei und eine Erhöhung der Gebühren beschlossen wurde, sei „strafrechtlich irrelevant“. Es handele sich „um eine rein verwaltungsrechtliche Entscheidung“. Zivil- und verwaltungsrechtliche Konsequenzen würden durch das Ergebnis der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen nicht berührt.
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