Die Posse ums Minigolf ist beendet
Das Landratsamt Günzburg hat zuletzt unterschiedliche Aussagen über die Freizeitaktivität getroffen. Nun ist eine Entscheidung gefallen.
Ist Minigolfspielen im Landkreis Günzburg erlaubt oder nicht? Mit dieser Frage beschäftigte sich das Landratsamt am Dienstag und Mittwoch, nachdem die Günzburger Zeitung auf einen Missstand hingewiesen hat. Nun ist eine Entscheidung gefallen.
In Günzburg war die Anlage am Waldbad seit Samstag in Betrieb, in Ichenhausen hingegen durfte die dortige Anlage nicht öffnen. Mit der Pressemitteilung vom 11. Mai wurde durch das Landratsamt Günzburg darüber informiert, dass kontaktloser Sport im Freien wieder möglich ist. „Diese Aussage wurde mit Hintergrund einer sportlichen Ausübung der jeweiligen Sportart so getroffen. So gibt es zum Beispiel auch im Minigolf eine Liga, es gibt Turniere und das Minigolfen wird dann als Sport praktiziert. Eine reines Minigolfen als Freizeit-Aktivität war bisher nicht zulässig“, teilte Klaus Seybold vom Landratsamt am Mittwochnachmittag unserer Zeitung mit.
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