Freihalden wird neun Monate lang zur Sackgasse
Freihalden Dass Brücken strategisch wichtige Bauwerke sind, zeigt sich ab Mittwoch in Freihalden. Der Neubau der Bahnbrücke erfordert die Vollsperrung der Kreisstraße GZ 17 zwischen Freihalden und Gabelbachergreut. Damit ist die Gemeinde Freihalden bis zur voraussichtlichen Fertigstellung des Bauwerks im September 2010 nur noch von Jettingen-Scheppach aus zu erreichen. Die Verbindung in den Landkreis Augsburg ist gekappt. Für Fußgänger wird während der Bauzeit ein Steg errichtet.
Großprojekt für die Region
Die 1,25 Millionen teure Baumaßnahme für die Kreisstraße ist ein "Großprojekt für die Region" und eine unaufschiebbare Baumaßnahme, damit die Verkehrsader auch für den Schwerlastverkehr über 12 Tonnen wieder befahrbar werde, sagte Landrat Hubert Hafner. 415 000 Euro der Baukosten übernimmt der Landkreis als Kostenträger, 440 000 Euro die DB-Netz AG, weil die Durchfahrtshöhe für Züge vergrößert wird. Die Bahnvertreterin Franziska Neidlinger - sie traf pünktlich mit dem Zug in Freihalden ein - ist froh über die schnelle Realisierung des Neubaus: "Normalerweise hat so ein Projekt mindestens ein Jahr Vorlauf."
Der Jettinger Bürgermeister Hans Reichhart drückte seine Freude darüber aus, dass das "Nadelöhr" in neun Monaten endlich beseitigt sein wird. Das Wichtigste ist für ihn dabei, dass die Freihalder dank eines breiteren Fußweges endlich gefahrlos die Bahn überqueren können, um zu den Sportanlagen und Bahnsteigen zu gelangen.
Weite Umwege
Die Umleitungsstrecke für den Verkehr führt ab dem Kreisverkehr GZ 17 / Staatsstraße 2025 bei Jettingen-Scheppach über die Staatsstraße 2025 bis Röfingen, von dort über die B 10 bis Zusmarshausen, über die Staatsstraße 2027 bis zur Einmündung A 4 nach Gabelbach und über diese bis Gabelbachergreut. Aufgrund der Straßen- und Brückenbauarbeiten kann es zu Verspätungen im öffentlichen Personennahverkehr kommen. Das Staatliche Bauamt Krumbach bittet die Verkehrsteilnehmer schon jetzt um Verständnis, damit eine sichere und gute Abwicklung der Baumaßnahme gewährleistet werden kann.
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