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  3. Günzburg: Der Staat gibt mehr Geld für Haus und Wohnung aus als im Vorjahr

Günzburg
25.07.2017

Der Staat gibt mehr Geld für Haus und Wohnung aus als im Vorjahr

Es soll mehr (bezahlbarer) Wohnraum geschaffen werden.
Foto: Alexander Kaya (Symbolbild)

Darlehen der Wohnbauförderung nehmen in erster Linie junge Familien und Behinderte in Anspruch. Dabei gibt es allerdings einiges zu beachten.

Bayern unterstützt mit gezielten Förderangeboten Bauherren und Investoren dabei, dringend benötigten bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Gefördert werden der Bau oder Kauf von Wohneigentum sowie der Um- und Neubau von Mietwohnungen. 28 Millionen Euro Wohnraumfördermittel hat die Regierung von Schwaben heuer im ersten Halbjahr dafür bereits eingesetzt. Mit den zusätzlichen Fördermitteln in Höhe von 21 Millionen Euro können nun weitere Bauherren mit der staatlichen Unterstützung rechnen. Damit stehen für Schwaben (ohne Stadt Augsburg) 2017 insgesamt 30 Prozent mehr Wohnraumfördermittel zur Verfügung als im Vorjahr, meldet die Regierung von Schwaben.

Über 200 Gespräche mit Interessenten geführt

Zwar ist der niedrige Zins beim Bau oder Kauf eines Einfamilienhauses oder einer Eigentumswohnung durchaus ein Vorteil. Aber die Baupreise haben in den vergangenen Jahren kräftig angezogen, die Anschaffungskosten sind stetig gestiegen. Auch aus diesem Grund ist die Wohnraumförderung gefragt. Alexandra Buresch ist im Landratsamt Günzburg eine von zwei Mitarbeiterinnen, die sich damit beschäftigt berät. Sie und ihre Kollegin haben im ersten Halbjahr über 200 solcher Gespräche geführt. Buresch nennt drei Programme, die staatlich unterstützt werden. Die erste beiden betreffen in der Hauptsache junge Familien, die bestimmte Einkommensgrenzen unterschreiten. Diese sind abhängig von der Personenzahl. So liegt die Einkommensgrenze (bereinigtes Bruttoeinkommen) für drei Personen bei 36500 Euro, für vier Personen bei 44000 Euro. Eine weitere Hürde ist die erlaubte Wohnfläche (z.B. bei drei Personen 115 Quadratmeter, bei vier Personen 130 Quadratmeter) und die für die Förderung zulässige Grundstücksgröße. Nicht nur Neubauten, sondern auch Käufe bestehender Objekte können mit einem staatlichen Darlehen entsprechend unterstützt werden. „Wir sind Info-. und Vermittlungsstelle“, sagt Buresch über ihre Aufgabe.

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