Gerichtsverhandlung: Entscheidung zur Butzengünz gefallen
Plus Am Montag landete die Diskussion, wer für den Unterhalt der Butzengünz zuständig ist, vor Gericht. Nun ist eine Entscheidung gefallen. Wie die Betroffenen reagieren.
Smaragdgrün schlängelt sich die Butzengünz durch Günzburg. Sie ist nicht nur schön anzusehen, sondern treibt auch mehrere Wasserkraftwerke an. Und sie macht Arbeit: Das Gewässer muss zum Beispiel von Schlamm, Ästen und Unrat befreit werden. Wer für diesen Unterhalt zuständig ist, war über Jahre in der Diskussion. Am Montag landete der Fall sogar vor dem Bayerischen Verwaltungsgericht in Augsburg.
Da gab es nur eine Tendenz. Nun hat die fünfköpfige Kammer entschieden: In der Angelegenheit zwischen den Kraftwerksbetreibern, Kathrin und Christian Schleier, und dem Freistaat Bayern wurde der Bescheid des Landratsamts in den Punkten, von denen sie betroffen waren, aufgehoben. Das heißt: Die Schleiers hätten sich für die Strecke, die sie laut diesem Bescheid betroffen hätte, um das Gewässer kümmern müssen. Dieser Punkt ist von der Kammer aufgehoben worden. Auch die Ziffer des Bescheids, der geregelt hätte, dass die Triebwerksbetreiber an den Kosten für die "Entlandung", also das Ausbaggern zum Beispiel von Schlamm und Unrat, beteiligt werden, ist nichtig.
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