Mann verschickt Bilder mit kinder- und jugendpornografischem Inhalt: Ist er schuldfähig?
Plus Erneut befasst sich das Amtsgericht Günzburg mit Pädophilie. Während die Angeklagten geständig waren, muss die Justiz jetzt tiefer in die Materie einsteigen.
Auch wenn betont wird, dass sich kein eindeutiger Zusammenhang zur Pandemie nachweisen lasse: Gewalt gegen Kinder hat im vergangenen Jahr eklatant zugenommen. Das geht aus der Polizeilichen Kriminalstatistik hervor, die das Bundeskriminalamt am Mittwoch in Berlin vorgestellt hat. Es liege aber durchaus nahe, dass die Corona-Krise durchaus bei bestimmten Delikten eine besondere Rolle spiele. Auch sei deutlich mehr Kinderpornografie verbreitet worden. Doch bei den Taten, die einem Mann aus dem nördlichen Landkreis Günzburg jetzt in der Verhandlung im Amtsgericht Günzburg zur Last gelegt wurden, war Corona noch kein Thema.
Demnach soll der im April 1970 Geborene am 29. März 2019 per WhatsApp von seinem Handy aus an eine unbekannte Person das Bild eines unter 14 Jahre alten nackten Mädchens geschickt haben, dass sich dem Betrachter geradezu präsentierte. Kurz darauf habe er ein kinderpornografisches Bild und mehrere jugendpornografische Fotos auf demselben Weg an eine unbekannte Person versandt. Das erste Foto habe ein unter 14 Jahre altes Mädchen gezeigt sowie die Hand einer anderen Person, die es an den Intimbereichen berührte. Die jugendpornografischen Bilder zeigen demnach Mädchen zwischen 14 und 17 Jahren, die ihre nackten Körper in aufreizenden Posen präsentieren.
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