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Gundremmingen
26.02.2019

Solarpark bei Gundremmingen kann kommen

Eine Freiflächen-Photovoltaikanlage will die Gemeinde Gundremmingen errichten.
2 Bilder
Eine Freiflächen-Photovoltaikanlage will die Gemeinde Gundremmingen errichten.
Foto: Bernhard Weizenegger

Der Gemeinderat Gundremmingen hat sich auch mit der künftigen Stromlieferung für den Ort befasst. Nun soll eine Photovoltaikanlage gebaut werden.

In der Oktobersitzung hatte der Gundremminger Gemeinderat die Anfrage der Firma Voltgrün aus Regensburg noch skeptisch betrachtet. Das Unternehmen, das speziell in den Bereichen der Wind- und Sonnenenergie Projekte verwirklicht, beabsichtigt, auf zwei Flurstücken westlich der Bahnstrecke zum Kernkraftwerk, nahe des Umspannwerks bei Offingen, eine Freiflächen-Fotovoltaikanlage zu errichten (wir berichteten). In der vergangenen nicht öffentlichen Sitzung hatte sich der Gemeinderat noch einmal ausführlich mit dem Thema selbst, wie auch mit dem Ausbau erneuerbarer Energien auseinandergesetzt. Letztlich war man zum Schluss gekommen, dem Vorhaben nun doch grünes Licht zu geben. Jetzt beschloss der Gundremminger Gemeinderat einstimmig die Aufstellung des Bebauungsplans „Solarpark GZ 28“ und gleichzeitig die zehnte Änderung des Flächennutzungsplans, um für das Projekt Baurecht zu schaffen. Entlang des bestehenden Radwegs an der GZ 28 soll dabei unter anderem auch ein drei Meter breiter Sichtstreifen entstehen. Die Kosten dafür trägt das Unternehmen.

Weitere 200 Quadratmeter für die Kinderkrippe

Bei der Sitzung im Januar war deutlich geworden, dass im Gundremminger Kindergarten die Krippenplätze künftig nicht mehr ausreichen werden. Dabei waren bereits im Vorfeld mögliche Lösungen angesprochen worden. Nach dem derzeitigen Buchungsstand wäre eine zusätzliche Krippengruppe erforderlich. Entsprechend dem Raumprogramm würde dafür eine Mehrfläche von rund 200 Quadratmetern benötigt werden. Diese könnte durchaus auf dem Grundstück des Kindergartens realisiert werden, möglich wäre eine bis zu 80-prozentige Förderung der förderfähigen Kosten durch den Freistaat. Dazu soll nun ein Architekt für eine Planungsstudie beauftragt werden, die verschiedene Lösungsansätze für die Realisierung anhand der vorhandenen Gebäude und entsprechenden Anbauten beinhaltet. Gleichzeitig soll für jede einzelne Variante eine Kostenschätzung erarbeitet werden. Zunächst soll mit dem Landratsamt geklärt werden, ob im Mehrzweckraum im Obergeschoss eine zusätzliche Kinderkrippengruppe eingerichtet werden könnte.

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