Kinderpornos: Mann zu Gefängnisstrafe verurteilt
Plus Warum die Richterin keine Chance auf eine Bewährungsstrafe sieht, obwohl der 51-Jährige bislang straffrei lebte und als vermindert schuldfähig gilt.
Als „unterste Schublade“ bezeichnete die Richterin die Delikte des Angeklagten. Der 51-Jährige musste sich wegen Beschaffung und Weitergabe kinderpornografischer Fotos und Videos verantworten. Das brachte dem Mann eine Haftstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ein, obwohl er als vermindert schuldfähig gilt.
Die Chance auf Bewährung hatte sich der Mann selbst genommen: Wenige Tage vor der Verhandlung beim Günzburger Amtsgericht war bei einer erneuten Wohnungsdurchsuchung wieder belastendes Material entdeckt worden. Kurz vor der Urteilsverkündung verbarg der Angeklagte sein Gesicht in den Händen, weinte still. Vermutlich hat er geahnt, was auf ihn zukommt.
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