Werden Notfälle weiter in den Kliniken versorgt?
Ein großer Teil der Krankenhäuser in Deutschland soll aus der Notfallversorgung fallen. So sieht es im Landkreis Günzburg aus.
Der Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten, Krankenhäusern und Krankenkassen hat beschlossen, die Notfallversorgung an den Kliniken in Deutschland neu zu regeln. Von heute 1748 Krankenhäusern sollen künftig noch 1120 entsprechende Zuschläge bekommen. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft hatte dagegen votiert, ihr Präsident warnte vor einer größeren Not der Notfallpatienten durch wohl weitere Wege. Zumindest im Landkreis Günzburg sieht es so aus, als dass es keine negativen Veränderungen geben wird.
Der Kaufmännische Direktor der Kreiskliniken Günzburg-Krumbach, Helmut Sauler, geht davon aus, dass die Notfallversorgung an beiden Standorten erhalten bleibt und es keine finanziellen Einbußen geben wird. Allerdings sei noch nicht klar, wann es Details dazu geben wird.
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.
Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Karte von Google Maps anzuzeigen
Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Google Ireland Limited Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten, auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz Niveau, worin Sie ausdrücklich einwilligen. Die Einwilligung gilt für Ihren aktuellen Seitenbesuch, kann aber bereits währenddessen von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung
Die Diskussion ist geschlossen.