Eine Minigolf-Anlage durfte öffnen, eine andere nicht. Die Kreisverwaltung hatte Mühe, eine Erklärung zu liefern.
Dürfen Minigolfanlagen im Landkreis Günzburg öffnen oder nicht? Diese an und für sich einfache Frage hat in den vergangenen Tagen für reichlich Verwirrung und Diskussionen gesorgt – und das zuständige Landratsamt gibt dabei kein gutes Bild ab.
Am 11. Mai verschickte das Landratsamt eine offizielle Pressemitteilung, in der darüber informiert wurde, dass es seit dem 11. Mai für „jedermann möglich ist, kontaktlosen Einzelsport mit bis zu fünf Personen im Freien auszuüben“. Zu den darin genannten und explizit erlaubten Sportarten zählte unter anderem Minigolf. Der Spielfreude sollte ab diesem Zeitpunkt also nichts mehr im Wege stehen.
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