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  3. Landkreis: Neues Gesetz: Ein Kassenzettel für jeden Käse

Landkreis
07.01.2020

Neues Gesetz: Ein Kassenzettel für jeden Käse

Am Günzburger Wochenmarkt gibt es für die Kunden für jeden Einkauf einen Beleg, falls es sich um eine elektronische Kasse handelt. Die „offenen Kassen“ der Markthändler können diesen auch ausstellen, müssen dies aber noch nicht. Den Kassenbon gibt es am Käse-Stand von Manfred Schierle aus Zöbingen seit Jahren automatisch dazu.
Foto: Bernhard Weizenegger

Plus Seit Anfang Januar sind Händler verpflichtet, jedem Kunden einen Bon auszudrucken. Welche Folgen das hat und was die Betroffenen in der Region davon halten.

Eine Laugenbrezel – ein Kassenbon. Eine Kugel Eis – ein Kassenbon. Ein Lutscher am Kiosk – ein Kassenbon. Seit Beginn dieses Jahres ist die Bonpflicht als Bestandteil der Kassensicherungsverordnung eingeführt, unabhängig von der Größe des Betrags oder ob vom Kunden gewünscht. Das soll die Steuerhinterziehung an der Ladenkasse verhindern, da jeder Geschäftsfall aufgezeichnet werden muss (). Doch was halten die betroffenen Einzelhändler der Region von dieser Umstellung – und welche zusätzlichen Aufwände und Kosten spielen dabei eine Rolle?

Hermann Hutter, Regionalvorsitzender der Industrie- und Handelskammer (IHK), bezeichnet das Gesetz als ein „Bürokratiemonster“. Nach der Verpackungsneuregelung werde der Handel mit einer weiteren Gesetzgebung konfrontiert, die in seinen Augen mehr Schaden als Nutzen bringe. „Ich frage mich, ob man die Geschäfte mit der Bürokratie ersticken will. Irgendwann ist doch keiner mehr bereit, ein Geschäft zu führen“, sagt Hutter. Durch die Einführung digitaler Kassen seien doch bereits alle Daten abgespeichert und für das Finanzamt einsehbar.

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