Noch bis Ende des Jahres straffrei
Landkreis (AZ) - Das Landratsamt Günzburg bietet eine kostenfreie Möglichkeit, nicht angemeldete Schusswaffen abzugeben. Besitzer von nicht auf ihren Namen registrierten erlaubnispflichtigen oder verbotenen Waffen können diese bis zum 31. Dezember 2009 beim Landratsamt Günzburg oder den Polizeidienststellen abgeben, ohne dass gegen sie ein Verfahren wegen illegalen Waffenbesitzes eingeleitet wird.
Die von der Bundesregierung nach dem Amoklauf in Winnenden vorgesehene Verschärfung des Waffengesetzes war in den vergangenen Monaten Gegenstand einer breiten Diskussion in der Öffentlichkeit. Neu gefasst wurde mit der kürzlich in Kraft getretenen Änderung auch die Amnestieregelung.
"Der Staat drückt in bestimmten Fällen des illegalen Waffenbesitzes ein Auge zu. Er gewährt Straffreiheit, wenn illegal besessene Waffen fachgerecht entschärft, einem Berechtigten überlassen oder bei der Waffenbehörde oder Polizei abgegeben werden", erläutert Frank Kurtenbach, Leiter des im Landratsamt für das Waffenrecht zuständigen Fachbereichs Öffentliche Sicherheit und Ordnung.
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