Notfallbetreuung: Ministerium pfeift Landratsamt zurück
Die großzügigere Günzburger Regelung bei der Notfallbetreuung wurde kassiert – aber nicht für sehr lange.
Das Landratsamt Günzburg scheint zum Trendsetter zu werden: Bis Samstag galt in der Coronakrise die Regelung, dass Eltern, die in sogenannten systemrelevanten beziehungsweise systemkritischen Berufen tätig sind, auf eine staatliche Notfallbetreuung ihrer Kinder zurückgreifen können.
So soll auf alle Fälle in jeder Schule (Klassenstufen eins bis sechs) und in jeder Kita diese Notfallbetreuung für Kinder aus Familien gewährleistet werden, in denen ein alleinerziehender Elternteil als Pfleger, Arzt, bei Polizei oder Feuerwehr und so weiter tätig ist. Zu den Bereichen der kritischen Infrastruktur zählen insbesondere die Gesundheitsversorgung, Pflege, die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr und die Sicherstellung der öffentlichen Infrastrukturen. Das gleiche Verfahren wird angewandt, wenn beide Elternteile zu den oben genannten Berufsgruppen gehören. Ist nur ein Elternteil betroffen, sollte der Partner die Betreuung zuhause übernehmen.
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