54-Jähriger schlägt Polizist ins Gesicht
War es Absicht? Günzburger Amtsgericht verurteilte den Angeklagten gestern zu 4000 Euro Strafe
Günzburg Im Günzburger Gerichtssaal findet das Drama ein vorläufiges Ende. Angefangen hatte es weit vor dem Vorfall am 4. April, als der 54-jährige Angeklagte an der Reisensburger Brücke in Günzburg in eine Rangelei mit der Polizei geriet. Gestern nun die Verhandlung: Der 54-Jährige muss sich wegen vorsätzlicher Körperverletzung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte vor Gericht verantworten.
Drei Günzburger Polizisten werden angehört, alle zeichnen ein ähnliches Bild von den Ereignissen – kein seltenes Phänomen, wie der Verteidiger des Angeklagten zu bedenken gibt. Am Nachmittag des 4. Aprils erhielten die Polizisten einen Hinweis, dass eine Frau an der Donau sitze, die sich mit Selbstmordgedanken beschäftige. Die Polizei fand die Frau an der Reisensburger Brücke mit „verweinten Augen“, wie ein Polizist im Gerichtssaal erklärt. Offenbar stand sie unter Alkoholeinfluss. „Es war nicht auszuschließen, dass sie sich etwas antun würde“, sagt der Polizist, die Frau habe sich in einer psychischen Ausnahmesituation befunden. Deshalb habe die Polizei beschlossen, ihren Lebensgefährten und einen Rettungswagen zu rufen. Als der Lebensgefährte, der 54-jährige Angeklagte, die Frau mit Polizisten und Sanitätern fand, stand schon fest, dass sie ins Bezirkskrankenhaus gebracht werden sollte. Auch der 54-Jährige wusste das bereits durch ein zweites Telefonat mit der Polizei. Darin hatte er angekündigt, dass er sie lieber mit nach Hause nehmen möchte und dies zur Not auch mit Gewalt durchsetzen werde, wie im Gerichtssaal mehrfach erzählt wird.
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