Vorwurf der Kinderpornografie: Mann chattete mit Minderjähriger
Plus Auf Datenträgern wurde zudem bei ihm kinder- und jugendpornografisches Material sichergestellt. Jetzt ist er vom Amtsgericht Günzburg verurteilt worden.
Eine ganze Reihe von Taten im Zusammenhang mit Kinder- und Jugendpornografie hat die Staatsanwaltschaft einem im März 1988 geborenen Mann aus dem Landkreis Günzburg vorgeworfen. Nun wurde ihm am Amtsgericht Günzburg der Prozess gemacht.
Nach Überzeugung der Anklage hatte er im Jahr 2016 mit einer nicht näher bekannten weiblichen Person, die demnach angab, 13 Jahre alt zu sein, gechattet. Dabei habe er sie aufgefordert, sich aufs Bett zu setzen, die Beine auseinanderzuspreizen, mit einer Hand die Schamlippen auseinanderzuhalten und mit der anderen ein Bild zu machen, das sie an ihn schickt. Nach mehrmaliger Aufforderung habe die Chat-Partnerin zwei solche Bilder versandt, die der Angeklagte auf einem in seiner Wohnung sichergestellten Computer gespeichert habe. Er hatte, so heißt es weiter, Kontakt mit einer weiteren Chat-Partnerin, die ebenfalls 13 Jahre alt gewesen sein soll. Von ihr habe er sich ein Bild schicken lassen, das sie in derselben Pose gezeigt und das er ebenfalls gespeichert habe.
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