Richter zum Angeklagten: „Das ist eine Riesensauerei“
Ein 33-Jähriger hatte einen anderen angestiftet, Nacktbilder von einem Kind aus dem Landkreis Günzburg zu machen. Warum er mit einer Bewährungsstrafe davon kommt.
Anstiftung zum schweren sexuellen Missbrauch von Kindern in der Absicht, eine kinderpornografische Schrift zu schaffen: So hat der Staatsanwalt seinen Vorwurf an einen 33-Jährigen aus dem Raum Berlin formuliert, der sich jetzt vor dem Schöffengericht am Amtsgericht Memmingen verantworten musste. Zwei Zivilbeamte hatten ihn in Handschellen in den Gerichtssaal geführt, eineinhalb Monate war er in der Justizvollzugsanstalt Memmingen in Untersuchungshaft gewesen. Der Angeklagte hatte nach Überzeugung der Anklage Anfang 2013 über Facebook den Kontakt zu einem damals zehnjährigen Mädchen aus dem nördlichen Kreis Günzburg aufgebaut.
Der Mann hatte sich unter anderem als Vertreter einer Modelagentur ausgegeben und Geld versprochen, wenn das Kind Bilder von sich machen lasse. Während eines Chats sei ein weiterer Kontakt zwischen dem Angeklagten und einem heute 49-Jährigen aus dem Umfeld des Opfers zustande gekommen. Diesen habe er aufgefordert, unter seiner Anleitung Nacktbilder anzufertigen, bei denen das Opfer auch sexuelle Handlungen habe vornehmen müssen.
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