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  3. Landkreis Günzburg: Schwarzarbeit: Ex-Bauunternehmer muss in Haft

Landkreis Günzburg
14.07.2016

Schwarzarbeit: Ex-Bauunternehmer muss in Haft

Ex-Bauunternehmer Peter Leitenmaier wurde gestern vor dem Landgericht Augsburg zu zwei Jahren und vier Monaten Haft verurteilt. Er hatte systematisch Kranken- und Sozialkassen geprellt.
Foto: Bernhard Weizenegger (Archivfoto)

Augsburger Richter sehen es als erwiesen an, dass die Firma Leitenmaier systematisch Kranken- und Sozialkassen geprellt hat. Das Geständnis des Ex-Chefs kam zu spät.

Zwei Jahre und vier Monate Haft – so lautet das Urteil des Landgerichts Augsburg gegen Peter Leitenmaier. 372 Fälle von Veruntreuens von Arbeitsentgelt, 120 Fälle von Betrug sah die 10. Strafkammer um Richter Wolfgang Natale als erwiesen an. Unter der Regie des ehemaligen Unternehmers und Thannhauser Ex-Stadtrats sei in dem Unternehmen ein System geschaffen worden, um Scheinselbstständige zu beschäftigen und die Sozial- und Krankenkassen zu prellen.

Scheinselbstständige bei Firma Leitenmaier beschäftigt

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Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.

15.07.2016

Zwei Jahre und vier Monate ohne Bewährung. Die Schadenssumme von 550.000 Euro ist beglichen! Wem möchte Richter Natale mit diesem Urteil einen Gefallen machen? Welche Gründe hat Richter Natale um so ein hartes Urteil zu fällen?

Bauunternehmer Leitenmaier ein unbescholtener Bürger, hat ein Geständnis abgelegt. Richter Natale war das zu spät und maß dem keinerlei Bedeutung zu, darf es so etwas überhaupt geben? Konnte sich Richter Natale nicht damit anfreunden, dass Herr Leitenmaier zunächst nicht sah wo seine Verfehlungen als verantwortlich Handelnder der GmbH gelegen haben sollen? Es ist doch gut, dass letztendlich die Einsicht kam.

Die Urteilsbegründung steht in Widersprüchen, nämlich, dass die angeblichen Selbstständigen sehr wohl selbstständig gewesen sein müssen. Wie sonst hätten sie in den Wald gehen können um Holz zu machen. Wären sie abhängig beschäftigt gewesen, hätten sie wohl der Arbeit auf dem Bau nachgehen müssen. Welcher Arbeitgeber gibt seinem Arbeitnehmer frei um in den Wald zu gehen um Holz zu machen? Wie kam es denn zu der Selbstständigkeit? Aus eigenem Antrieb oder wurde ihnen die Selbstständigkeit nahegelegt. Hatten sie nur einen Auftraggeber und wie hat eigentlich die Deutsche Rentenversicherung die Sachlage beurteilt, die sind nämlich zuständig, stellen fest und nicht der Richter. Der Vorwurf der Systematik ist nicht erkennbar. Dies wäre der Fall, wenn wie gehandhabt, Gruppen von ausländischen Arbeitnehmern zur Anmeldung des Gewerbes gezwungen werden und dann abhängig zu arbeiten, ohne das sie der deutschen Sprache mächtig sind oder gar eine Rechnung schreiben können. Es ist somit festzustellen, dass auch Argumente da sind, welche eine Selbstständigkeit begründen.

Weiter wird vorgeworfen, Kontrollmechanismen der Krankenkassen umgangen zu haben. Ist es nicht so, dass sich die Krankenkassen gegenseitig abgleichen? Seit wann ist es verboten, sozialversicherungspflichtig beschäftigt zu sein und bei einer zweiten Firma geringfügig angemeldet zu arbeiten? Wenn Herr Leitenmaier Verschleierungsmechanismen anwenden hätte wollen, dann doch nicht in dem er die Arbeitnehmer mit den gleichen Personalien regelkonform angemeldet hat. Um zu Verschleiern hätte er die Arbeitnehmer entweder gar nicht angemeldet und wenn doch dann mit Namen von Verwandten oder Bekannten, das nennt dann Lohnsplitting.

Als Motiv der Tat werden finanzielle Überlegungen genannt! Da stellt sich doch gleich die Frage wieviele Jachten, Autos und teure Hobbys Herr Leitenmaier finanzieren muss oder ob er als Unternehmer alter Art seiner Firma diente, welche er mühevoll zum Wohle seiner Arbeiter am Leben erhielt.

Hat er die ihm vorgeworfene Tat wirklich mit Wissen und Wollen (Vorsatz) begangen oder wurde die Vorgehensweise von ihm fahrlässig toleriert, weil er sich anderen ihm wichtigeren Arbeiten im Unternehmen widmete?

Es ist zu wünschen, dass Herrn Leitenmaier, als verdientem Unternehmer und Arbeitgeber, aus seinem Arbeitnehmerkreis, der Bevölkerung und aus seiner Familie große Unterstützung entgegengebracht wird. Das die Verteidiger einen Verfahrensfehler finden und Richter Natale sein Urteil nochmals überdenkt. Eine Untersuchungshaft ist schon schlimm genug, wozu muss ein 72 jähriger Mann ins Gefängnis? Das Urteil ist so nicht nachvollziehbar, ausser Herrn Leitenmaier hat niemand einen persönlichen Schaden erlitten!!!