Tragischer Badeunfall: Ein Mitverschulden ist nicht ausgeschlossen
Am Landgericht Memmingen klagt ein querschnittsgelähmter Familienvater gegen den Landkreis Günzburg auf Schadensersatz.
Es war ein schöner Sommertag im Juli 2015. Ein 34-jähriger Mann aus dem nördlichen Landkreis Günzburg war wie viele andere beim Baden am idyllischen Silbersee bei Remshart. Doch nach einem Hechtsprung im knietiefen Wasser war nichts mehr wie vorher. Der Familienvater prallte mit dem Kopf auf und ist seitdem querschnittsgelähmt. Um mindestens 250000 Euro Schadensersatz und Schmerzensgeld hat das Opfer den Landkreis Günzburg als Eigentümer des Sees verklagt.
Am gestrigen zweiten Verhandlungstag am Landgericht Memmingen ging es unter anderem um die Frage, ob an der Unfallstelle tatsächlich ein Holzpflock im Wasser war und um ein mögliches Mitverschulden des Opfers.
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