„Gastgeberin“ muss mit Bußgeld rechnen
Die 18-Jährige aus dem Raum Günzburg, die über Facebook zu einer Party an den Günzriedweiher eingeladen hatte, muss mit einem Bußgeld rechnen.
Das kleine Häkchen ist am PC mit einem Klick gesetzt, die Folgen können schnell unüberschaubar werden: So sind schon etliche Partys zur Horrorveranstaltung geworden, zu denen über Facebook öffentlich eingeladen wurde. Damit es am Wochenende am Günzriedweiher erst gar nicht so weit kommt, hat die Verwaltungsgemeinschaft (VG) Kötz-Bubesheim die für den Samstag geplante Party verboten.
Eingeladen hatte eine 18-Jährige – „ohne sich Gedanken zu machen“, wie Günzburgs Polizeichef Ernst Maguhn unserer Zeitung sagte. Vom Fischereiverein habe die Polizei einen Hinweis auf die Einladung in Facebook bekommen und so die 18-Jährige ausfindig gemacht. Sie habe wohl nicht bedacht, welche Folgen ihre öffentliche Einladung zur Fete am Günzriedweiher haben kann, sagte Maguhn, aber: „Sie war sehr kooperativ.“ Die Einladung auf Facebook wurde flugs gelöscht, die Party verboten.
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