Verwaltungsgericht: Apotheker darf nicht wieder öffnen
Das Verwaltungsgericht sieht die Zuverlässigkeit des Betreibers der St.-Martins-Apotheke als nicht gegeben - wie auch das Landratsamt. Es droht weiterer Ärger.
Der Apotheker der Jettinger St.-Martins-Apotheke darf diese nicht wieder betreiben. Ein entsprechendes Urteil hat das Verwaltungsgericht Augsburg am Dienstag getroffen. Der Widerruf der Betriebserlaubnis durch das Landratsamt Günzburg ist damit rechtmäßig, wie das Gericht erkannte.
Bereits mit einem Eilantrag, der sich gegen den Widerruf der Betriebserlaubnis durch die Kreisverwaltungsbehörde richtete, hatte der Pharmazeut im November des vergangenen Jahres keinen Erfolg gehabt. Jetzt scheiterte er mit seiner Klage im Hauptsacheverfahren. Die mündliche Verhandlung am Dienstag dauerte insgesamt zwei Stunden. „Eine einvernehmliche Lösung hat sich in diesem Fall nicht angeboten“, sagte der Gerichtssprecher, der auch Teil der 1. Kammer war, die unter Vorsitz des Gerichtspräsidenten Nikolaus Müller verhandelte.
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