Wenn die Initiative zur Artenvielfalt zu einem Umdenken führt, ist schon viel erreicht. Einseitige Schuldzuweisungen bringen da nicht wirklich weiter.
Grundsätzlich sind Volksbegehren belebende Elemente unserer Demokratie. Nicht im Parlament, in Ministerien oder der Staatskanzlei wird (vor-)entschieden, mit was die Bürgerinnen und Bürger beglückt werden sollen. Hier ergreifen die Menschen selbst das Wort und schreiten zur Tat. Diese Mündigkeit wird in Bayern befördert. Der Freistaat meint es also ernst mit der direkten Mitbestimmung, er zeigt sich an dieser Stelle aufgeschlossen und modern.
Allerdings müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt werden, damit es zum Schluss zu einem Volksentscheid kommen kann. Auch das ist richtig. Schließlich sollen Volksbegehren keinen extremen Minderheitenpositionen zum Erfolg verhelfen. Sie sollen fest verankert sein in der Bevölkerung.
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