Wer darf öffnen und wer nicht?
Es ist ein komplexer Abwägungsprozess: Wer darf sein Geschäft aufsperren? Die zehn wichtigsten Fragen und Antworten, die auch für den Kreis Günzburg gelten.
Welche Geschäfte dürfen öffnen, welche Dienstleistungen ab dem 20. April erbracht werden? Das Bayerische Gesundheitsministerium hat dazu einen Leitfaden herausgegeben, der seit diesem Montag gilt. Das Ministerium weist darauf hin, dass Basis dieser wichtigsten Fragen die Rechtsverordnungen bzw. Allgemeinverordnungen des Gesundheitsministeriums in den aktuellen Fassungen sind. Die Fragen und Antworten dienen der Interpretation der genannten Rechtsgrundlagen, ersetzen sie aber nicht. An diesem Leitfaden orientieren sich auch Kreisverwaltungsbehörden wie das Landratsamt Günzburg. Die Auflistungen könnten sich Anfang Mai wieder ändern, da es zum Beispiel geplant ist, dass Friseure ab dem 4. Mai auch wieder ihre Läden aufmachen dürfen. Wir dokumentieren an dieser Stelle die vollständigen Fragen und Antworten zur aktuellen Lage:
1. Welche Betriebe, Einrichtungen, Ladengeschäfte, etc. dürfen geöffnet haben, betrieben werden bzw. welche Dienstleistungen dürfen ausgeübt werden?
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