Jugendlicher stiehlt Fotos im Wert von zwei Euro und wird verurteilt
Plus Im Günzburger Gericht geht es um sechs Fotos, die im V-Markt Ichenhausen (fast) nicht bezahlt wurden. Es hat einen Grund, warum es wegen 2,34 Euro zum Prozess kam.
Für den neuen Amtsgerichtsdirektor Johann-Peter Dischinger ist es eine gemäßigte erste Woche in Günzburg gewesen, zumindest was die Verhandlungen angeht. Als Jugendrichter hatte er es mit zwei kleinen Diebstählen zu tun. In seiner ersten Jugendschöffensitzung kamen gleich sieben Prozessbeteiligte (ohne die Zeugen) zusammen, um über einen Diebstahl im Wert von 2,34 Euro zu verhandelten. Ein zur Tatzeit 19 Jahre alter Angeklagte aus Ichenhausen hat an einem Tag im Juli vergangenen Jahres in den Räumen des V-Marktes in Ichenhausen sechs Fotos, die er zuvor am Fotoautomaten im Wert von 2,34 Euro ausgedruckt hatte, stehlen wollen. So lautete die Anklage.
Die Hälfte der Fotos an der Kasse in Ichenhausen nicht bezahlt
Der junge Mann hätte zwei Aufträge mit jeweils sechs Fotos ausdrucken lassen. Im Anschluss daran steckte er den ersten Auftrag in den Fotoumschlag des zweiten und legte an der Kasse lediglich einen Umschlag vor, in dem sich aber alle zwölf Fotos befanden. "Entsprechend einer vorgefassten Absicht bezahlte er nur einen Auftrag", stand in der Anklageschrift. Dass es wegen eines so geringen Wertes zu einer Jugendschöffensitzung kommt, hat einen Hintergrund.
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