Geständnis im Tausch für mildere Strafe: Häufen sich "Deals" vor Gericht?
Plus Oft werden Prozesse unterbrochen, um eine Verständigung zu erreichen – und das Verfahren abzukürzen. Ein Zustandsbericht am Beispiel des Amtsgerichts Günzburg.
Es war wie so häufig: Kaum hatte die Verhandlung begonnen, der Staatsanwalt die Anklage verlesen und der Angeklagte seine Personalien genannt, war der Prozess schon unterbrochen. Zumindest für die Öffentlichkeit. Bei dem Termin, bei dem eine gefährliche Körperverletzung beim "Budefest 2019" in Winzer juristisch aufgearbeitet werden sollte, wurde ein Rechtsgespräch angeregt. Nach 40 Minuten hinter geschlossenen Türen zwischen Vorsitzender, Staatsanwalt und Anwältin – der Angeklagte, die geladenen Zeugen und die Presse mussten draußen warten – ging es weiter. Auf einen gemeinsamen Nenner war man nicht gekommen; weil ein wichtiger Zeuge krank war und innerhalb der vorgeschriebenen Frist für eine Fortsetzung nichts frei war, musste die Verhandlung neu terminiert werden. Doch oft werden Prozesse durch Absprachen verkürzt, wie kürzlich, als ein Mann wegen des Überfalls auf eine Burgauer Spielothek verurteilt wurde. Doch warum sind "Deals" scheinbar so in Mode?
Als Belohnung für ein Geständnis, mit dem sich die Justiz eine aufwendige Beweisaufnahme sparen kann und auch Tatbestandteile nicht mehr näher beleuchtet werden, die vielleicht nur schwer nachzuweisen wären, wird dem Angeklagten ein Strafrahmen in Aussicht gestellt. Das heißt, er kann sich ausrechnen, was auf ihn zukommt. Und das ist in diesem Fall weniger, als wenn er nicht "auspacken" würde. Sollten sich während der Verhandlung aber doch noch dem entgegenstehende Details ergeben oder sich der Angeklagte danebenbenehmen, wäre das Gericht nicht mehr an die Vereinbarung gebunden. Es dürfte aber auch das Geständnis nicht mehr verwerten. Allerdings muss ein solches durch andere Beweise bestätigt werden, wenngleich das Prozedere deutlich verkürzt wird.
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