Überraschende Wende in Günzburger Vergewaltigungsprozess
Plus Ein inzwischen 25-Jähriger soll als Geselle auf Baustellen eine damals 15-jährige Auszubildende vergewaltigt haben. Warum das Schöffengericht Zweifel an der Schuld hat.
Mit einer überraschenden Wende endete vor dem Günzburger Schöffengericht der Prozess gegen einen 25-Jährigen. Wegen erheblicher Zweifel an der Glaubwürdigkeit des Opfers, einer heute 18-jährigen Auszubildenden, wurde der Angeklagte mangels Beweisen freigesprochen. Sogar die Staatsanwaltschaft hatte das beantragt, während der Nebenklageanwalt eine mehrjährige Haftstrafe gefordert hatte.
Das Gericht sei keineswegs überzeugt, dass es "keine sexuellen Handlungen unter Druck" zwischen Angeklagten und Opfer gegeben habe, sagte Vorsitzender Richter Martin Kramer in der Urteilsbegründung. Ebenso nehme es nicht an, dass die Zeugin komplett gelogen habe. Da die Zweifel aber überwogen, müsse der Grundsatz "In dubio pro reo", also zugunsten des Angeklagten, entschieden werden.
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