Verstöße bei Schwerverkehrskontrollen
Auf der A8 kontrollierten Beamte am Sonntag mehrere Fahrzeuge. Da der Fahrer einer Sattelzugmaschine verderbliche Lebensmittel transportierte, durfte er weiterfahren.
Am Sonntag kontrollierten Beamte der Schwerverkehrskontrollgruppe aus Günzburg Fahrzeuge auf der A8 zwischen Leipheim und Günzburg. Hierbei stießen sie auf einen 40-jährigen Fahrer einer Sattelzugmaschine, der keine Ausnahmegenehmigung für das Sonntagsfahrverbot vorweisen konnte. Da er jedoch verderbliche Waren geladen hatte, sahen die Beamten von einer Untersagung der Weiterfahrt ab. Den Fehler des Fahrers ahndeten sie vor Ort direkt mit einer Sicherheitsleistung im unteren dreistelligen Bereich.
Unzureichende Ladungssicherung
Bei einer weiteren Kontrolle stellten die Beamte eine mangelhafte Ladungssicherung fest. Der 57-jährige Fahrer des Kleintransporters sicherte seine Ladung von einer Tonne nur unzureichend. Die angelegten Spanngurte lagen locker auf der Ware und hatten keine Sicherungswirkung. Bis zur Nachsicherung untersagten die Beamten die Weiterfahrt und leiteten ein Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren gegen den 57-Jährigen ein. (AZ)
Sie haben nicht die Berechtigung zu kommentieren. Bitte beachten Sie, dass Sie als Einzelperson angemeldet sein müssen, um kommentieren zu können. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an moderator@augsburger-allgemeine.de.
Um kommentieren zu können, gehen Sie bitte auf "Mein Konto" und ergänzen Sie in Ihren persönlichen Daten Vor- und Nachname.
Bitte melden Sie sich an, um mit zu diskutieren.