Die am 8. Juli 2016 verabschiedete Novelle des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes ermöglicht den Bau von Photovoltaik-Freiflächenanlagen bis zu einer bestimmten Leistung ohne Beteiligung am bundesweiten Ausschreibungsverfahren. Der in das öffentliche Netz eingespeiste Strom wird mit einem Vergütungsanspruch über 20 Jahre mit aktuell 8,91 Cent je Kilowattstunde vergütet. Auch eine Eigennutzung des Stroms ist möglich. Bei Kosten von rund 650000 Euro und einer jährlichen Einspeisevergütung in Höhe von knapp 63500 Euro würde sich eine in Gundremmingen geplante Anlage innerhalb von zehn Jahren bei einer Rendite von über fünf Prozent amortisieren.
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