Arzt vor Gericht: Hat er einer Patientin die Hilfe verweigert?
Obwohl eine Frau unter starken Schmerzen litt, wollte ein Mediziner nicht zum Hausbesuch kommen. Der sieht bis zum Schluss keine Schuld bei sich.
„Sie sind krank und die Arztpraxen sind zu? Sie können nicht bis zur nächsten Sprechstunde warten? Dann helfen Haus- und Fachärzte im Bereitschaftsdienst. Entweder direkt in einer Bereitschaftsdienstpraxis oder unter der Rufnummer 116-117. Sie erhalten schnell und unkompliziert die ärztliche Hilfe, die Sie brauchen.“ Mit diesen Aussagen wirbt die Kassenärztliche Bundesvereinigung für einen höheren Bekanntheitsgrad der bundesweit einheitlichen Rufnummer für den ärztlichen Bereitschaftsdienst.
Dass Anspruch und Wirklichkeit auseinanderliegen können, beweist eine Verhandlung beim Amtsgericht Memmingen, bei der ein Hausarzt auf der Anklagebank saß. Er hatte sich zunächst geweigert, einen Strafbefehl des Amtsgerichts zu akzeptieren.
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.
Die Diskussion ist geschlossen.