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Memmingen
12.01.2019

Arzt vor Gericht: Hat er einer Patientin die Hilfe verweigert?

Vor dem Amtsgericht in Memmingen musste sich ein Hausarzt verantworten. Er hatte einer Patienten einen Hausbesuch verweigert.
Foto: Bernhard Weizenegger (Symbol)

Obwohl eine Frau unter starken Schmerzen litt, wollte ein Mediziner nicht zum Hausbesuch kommen. Der sieht bis zum Schluss keine Schuld bei sich.

„Sie sind krank und die Arztpraxen sind zu? Sie können nicht bis zur nächsten Sprechstunde warten? Dann helfen Haus- und Fachärzte im Bereitschaftsdienst. Entweder direkt in einer Bereitschaftsdienstpraxis oder unter der Rufnummer 116-117. Sie erhalten schnell und unkompliziert die ärztliche Hilfe, die Sie brauchen.“ Mit diesen Aussagen wirbt die Kassenärztliche Bundesvereinigung für einen höheren Bekanntheitsgrad der bundesweit einheitlichen Rufnummer für den ärztlichen Bereitschaftsdienst.

Dass Anspruch und Wirklichkeit auseinanderliegen können, beweist eine Verhandlung beim Amtsgericht Memmingen, bei der ein Hausarzt auf der Anklagebank saß. Er hatte sich zunächst geweigert, einen Strafbefehl des Amtsgerichts zu akzeptieren.

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