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  3. Illertissen: Große Mehrheit stimmt für die Fliegerei

Illertissen
06.06.2018

Große Mehrheit stimmt für die Fliegerei

Des einen Freud ist des anderen Leid: Dieses Sprichwort kommt einem immer wieder in den Sinn, wenn es um den Illertisser Flugplatz geht. Dort prallen Interessen aufeinander.
Foto: Wilhelm Schmid (Archiv)

Vergnügen oder Ärgernis? Die Frage konnten unsere Leser online beantworten. Das Ergebnis fällt eindeutig aus.

Des einen Freud ist des anderen Leid: Dieses Sprichwort kommt einem immer wieder in den Sinn, wenn es um den Illertisser Flugplatz geht. Dort prallen Interessen aufeinander. Während es für viele Fallschirmspringer aus der Region nichts schöneres gibt, als sich in luftigen Höhen aus einem Flugzeug zu werfen, beklagen Anwohner den Lärm, vor allem an Feiertagen. Die Debatte über Sinn und Unsinn wird in Illertissen seit Jahren geführt, vor allem wenn besonders viel geflogen wird. Unlängst war es wieder so weit, als die Deutsche Meisterschaft im Hochgeschwindigkeits-Fallschirmspringen ausgetragen wurde (wir berichteten). Nahezu ohne Pause wurde gesprungen, teilten die Veranstalter mit. Anlieger betrachten solche Aussagen skeptisch. Aus diesem Anlass hatten wir zu einer Online-Umfrage aufgerufen: Was halten Sie vom Flugbetrieb rund um Illertissen?, wollten wir von unseren Lesern wissen. Sie haben sich rege beteiligt. Das Ergebnis fällt eindeutig aus – und zwar zugunsten der Fliegerei.

Insgesamt 5054 mal klickten Nutzer die Antwortmöglichkeit eins („Der Flugplatz ist ein Aushängeschild für Illertissen.“) an, das sind 80 Prozent aller abgegebenen Stimmen – die große Mehrheit. Die gegenteilige Position vertraten in unserer Umfrage gerade einmal zehn Prozent: 640 Klicks gab es für „Viel zu laut, gehört abgeschafft!“ (Antwort zwei). 600 Stimmen wurden für die dritte Meinung abgegeben, wonach an Werktagen geflogen werden solle, an Sonn- und Feiertagen allerdings nicht (neun Prozent). Bisher darf in Illertissen an Samstagen, Sonntagen, Feiertagen und an maximal 25 Werktagen geflogen werden. Geht es nach dem zuständigen Luftamt Südbayern in München, ist davon keine Gefahr für die Allgemeinheit zu erwarten. Eine streng gefasste Landeplatz-Lärmschutz-Verordnung gelte allerdings wegen der geringen Anzahl von Flügen nicht. Dafür müssten mehr als 15000 Flugbewegungen pro Jahr anfallen, ließ das Amt auf eine Anfrage unserer Zeitung im vergangenen Jahr wissen. Eine Einschränkung der Fliegerei stehe von Seite der Behörde nicht zur Diskussion.

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