Es kann unangenehme Folgen haben, wenn Verordnungen, Wissenslücken und Sprachbarrieren aufeinander treffen.
Welch unangenehme Folgen es haben kann, wenn Verordnungen, Wissenslücken und Sprachbarrieren aufeinander treffen, hat ein Geflüchteter beim Versenden von Geschenken in sein Heimatland Syrien erfahren müssen. In einer hiesigen Postfiliale konnte er die zwei Pakete zwar aufgeben. Die Information, dass Sendungen in das Krisenland strengen Richtlinien unterliegen, erhielt der in Illertissen lebende Mann jedoch angeblich nicht. Wenn sich das so zugetragen hat, war damals schon abzusehen: Das gibt Ärger. Und der hätte seitens der Post leicht vermieden werden können.
Der Mann gab 150 Euro aus, um Süßigkeiten und Kleidung für das Baby seines Sohnes nach Damaskus zu schicken. Eine hohe Summe für den Absender, der seit 2016 in Deutschland lebt und der momentan einen Job sucht. Der Illertisser stürzte sich völlig umsonst in Unkosten: Wer Post nach Syrien schicken will, muss das beim Zoll anmelden, ansonsten wird sie nicht befördert. Der Absender bekam seine Pakete zurück. Und das obwohl er angeblich nachgefragt hatte, ob die Sendung möglich ist. Sein Unmut ist nachvollziehbar, jeder würde sich darüber ärgern.
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